sonic_hedgehog
Geweiht
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DSA hat nun laut allem, was ich gerade lesen musste, eine neue Besonderheit, die ich allen, die stets nach aktuellen Regeln spielen wollen, nicht vorenthalten will (zumal es ja immer noch keine offiziellen Errata zu WdH gibt):
Eine Regeländerung zwischen DSA 4.1 1.Auflage und DSA 4.1 2 Auflage (künftig als DSA4.1.1 und DSA4.1.2 bezeichnet)!
Ausfall:
DSA4.1.1 - WdH S.59:
...In diesesm Fall gilt weder für den Angreifer noch für den Verteidiger der übliche Zuschlag für das Umwandeln von Aktionen. (Ausnahme: Wenn der verteidiger eine Waffe führt, mit der Umwandeln normalerweise verboten ist, ...
DSA4.1.2 - WdH S.59:
Für den Verteidiger gilt der übliche Zuschlag von 4 Punkten für das Umwandeln von Aktionen; wenn der Verteidiger eine Waffe führt, mit der Umwandeln normalerweise verboten ist, darf er zwar zur Abwehr eines Ausfalls umwandeln, erleidet aber einen Zuschlag von +8. Kenntnis der Sonderfertigkeit "Defensiver Kampfstil" senkt die genannten Mali um 4 Punkte.
Weitere Unterschiede sollen darin bestehen, dass laut DSA4.1.1 mit Zweihandschwertern (unter 2 Schritt Länge) ein Umwandeln nicht möglich ist (außer im defensiven Kampfstil), laut DSA4.1.2 jedoch schon.
Das Ganze produziert in mir den Wunsch nach Anmerkungen:
1. Wenn zwischen 1. und 2.Auflage Fehler verbessert bzw. Regeln geändert werden können, muss irgenwo eine Datei offizieller Errata bestehen! Wäre doch toll, wenn man die veröffentlichen würde (z.B. gemeinsam mit den fehlenden Passagen aus WdH)...
2. Die Änderung des Ausfalls stärkt diesen ungemein - die Änderung, dass Umwandeln auch mit Zweihandschwertern möglich ist, halte ich für fortgeschrittenen Schwachsinn - bedenkt man, wie diese Dinger in der Realtät wohl geschwungen wurden.
3. Stille Regeländerungen zwischen zwei Auflagen (ich wusste nichtmal, dass es schon eine zweite Auflage gibt) sind mMn schlechter Stil und freuen insbesondere all jene, die die teure Sonderauflage (DSA4.1.1) gekauft haben. Vielleicht gibt es ja aber vernünftig formatierte Errata, die man an ensprechenden Stellen einlegen kann...
Eine Regeländerung zwischen DSA 4.1 1.Auflage und DSA 4.1 2 Auflage (künftig als DSA4.1.1 und DSA4.1.2 bezeichnet)!
Ausfall:
DSA4.1.1 - WdH S.59:
...In diesesm Fall gilt weder für den Angreifer noch für den Verteidiger der übliche Zuschlag für das Umwandeln von Aktionen. (Ausnahme: Wenn der verteidiger eine Waffe führt, mit der Umwandeln normalerweise verboten ist, ...
DSA4.1.2 - WdH S.59:
Für den Verteidiger gilt der übliche Zuschlag von 4 Punkten für das Umwandeln von Aktionen; wenn der Verteidiger eine Waffe führt, mit der Umwandeln normalerweise verboten ist, darf er zwar zur Abwehr eines Ausfalls umwandeln, erleidet aber einen Zuschlag von +8. Kenntnis der Sonderfertigkeit "Defensiver Kampfstil" senkt die genannten Mali um 4 Punkte.
Weitere Unterschiede sollen darin bestehen, dass laut DSA4.1.1 mit Zweihandschwertern (unter 2 Schritt Länge) ein Umwandeln nicht möglich ist (außer im defensiven Kampfstil), laut DSA4.1.2 jedoch schon.
Das Ganze produziert in mir den Wunsch nach Anmerkungen:
1. Wenn zwischen 1. und 2.Auflage Fehler verbessert bzw. Regeln geändert werden können, muss irgenwo eine Datei offizieller Errata bestehen! Wäre doch toll, wenn man die veröffentlichen würde (z.B. gemeinsam mit den fehlenden Passagen aus WdH)...
2. Die Änderung des Ausfalls stärkt diesen ungemein - die Änderung, dass Umwandeln auch mit Zweihandschwertern möglich ist, halte ich für fortgeschrittenen Schwachsinn - bedenkt man, wie diese Dinger in der Realtät wohl geschwungen wurden.
3. Stille Regeländerungen zwischen zwei Auflagen (ich wusste nichtmal, dass es schon eine zweite Auflage gibt) sind mMn schlechter Stil und freuen insbesondere all jene, die die teure Sonderauflage (DSA4.1.1) gekauft haben. Vielleicht gibt es ja aber vernünftig formatierte Errata, die man an ensprechenden Stellen einlegen kann...
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