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Jein Bislang scheint es so, dass es eben keine Pflicht des Betreibers gibt, notfalls jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Eine Reaktionspflicht gibt es erst ab der Kenntnis des beleidigenden/verletztenden/etc. Aktion und einen Grund für eine Abmahnung erst, nachdem der Betreiber nach Kenntnis dennoch nichts tut.immerhin muss hier eine aktion des beleidigten erfolgen
Hamburg
Stopp! Wieso sollte ein Bild, was im Internet zu finden ist, nicht geschützt sein? Man muss es ja nicht verwenden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ich finde es sogar gut, dass auch Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt sind. Sonst würden sicher viele Bilder/Texte so gar nicht veröffentlich werden.Ich finde, dass hierzu unbedingt weitere(r) Paragraph(en) in Kraft treten müssen! Immerhin muss sich derjenige, der seine Bilder im Internet zur Verfügung stellt, im Klaren darüber sein, dass es so ganz bestimmt NICHT geschützt ist!
Da mangelt es dem UrhG leider Gottes noch an Unterscheidung. Und vielleicht muss man das ganze etwas aufknobeln, damit man damit Hand-in-Hand gehen kann!
Das kann ich aktuell nicht beantworten. Aus "anwaltlicher Vorsicht" würde ich raten, jegliche Links die nicht auf die Originalseiten verweisen, zu entfernen. Und ja, man darf verlinken, auch wenn der Originalseitenbetreiber dies nicht wünscht. Ist bereits gerichtlich, wenn auch nicht von obersten Gerichten, mehrfach entschieden.Gilt denn dieses Urteil auch, wenn man das gefundene Bild auf einen Webspace hochläd und dann von dort aus verlinkt? (z.B. Photobucket?)
Grundsätzlich ginge dies. Wir müssten dazu nichtmal EU-Bürger sein bzw. können auch eine Gesellschaftsform aus Timbuktu verwenden, wenn es deren Recht zuließe.Können wir als EU-Bürger (mit der Freiheit, unsere Geschäfte von jedem Mitgliedsstaat aus zu führen) nicht im UK eine "private limited by shares" gründen, deren einziger Zweck es ist, diese Seite zu führen?
Wenn ich das richtig verstehe, kostet die Gründung ganze 20 Pfund, das Einlagevermögen muss nur 1 Pfund sein - und dann lasssen wir es gut sein. Keine Einnahmen, alles egal und wenn uns wer verklagen will, dann machen wir einfach Pleite...
Im Ergebnis ist es sicher günstiger, für den Fall des Falles die Anwaltskosten gemeinschaftlich zu tragen.
Ich könnte ja mal nachfragen dann wissen wir genau darüber Bescheid
Luca
....fehlt....