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Urteilsverkündung...

Delazar

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Heute ist die Urteilsverkündung zu diesen Thema. Von diesem Urteil hängt auch ab, wie wir mit dem RPG-Foren.com weiter machen werden.
Ihr werdet in den nächsten Tagen eine Stellungsnahme lesen.


Gruß
Delazar
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Urteilsverkündung...

Der Termin wurde wieder verschoben.


Freitag, der 27. April 2007, 9:55 Uhr

Gruß
Delazar
 
AW: Urteilsverkündung...

Nur am Rande habe ich vom Urteil des BGH wegen der Haftung eines Foren-Betreibers für die Beiträge der User wahrgenommen.

RA Udo Vetter gibt in der Netzzeitung ein Interview zu diesem Thema und hält u.a. fest "...Der Bundesgerichtshof hat sich genau mitten zwischen diese beiden Pole gestellt. Seine Argumentation: Wenn der Forenbetreiber von einem Dritten, der sich beleidigt oder von übler Nachrede betroffen fühlt, informiert wird, muss er sich um die Sache kümmern. Wenn ihm das begründet und nachvollziehbar scheint, hat er den Eintrag zu löschen. Er kann nicht mehr die Verantwortung auf den Autor abschieben, selbst dann nicht, wenn der Autor namentlich benannt ist....."

Das Interview ist allemal lesenswert, einfach auf die Netzzeitung klicken.
 
AW: Urteilsverkündung...

Ich habe mir das Interview mal angesehen und finde es bezogen auf unsere eigene Situation gar nicht so negativ, was da gerichtlich entschieden wurde. Sicherlich noch nichts endgültiges, aber nach Meinung des Herrn Vetter dürften wir unser eigenes Forum ganz gut im Griff haben.

Danke, Gordovan, für die Recherche und Beobachtung!

Gruß
Tufir
 
AW: Urteilsverkündung...

Das sehe ich genauso, habe aber die Befürchtung, dass ein Forenbetreiber auch Kenntnis erlang, wenn er sich selbst an der Diskussion (erkennbar) beteiligt. Denn selbst darf er natürlich auch nicht beleidigen ;)
 
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immerhin muss hier eine aktion des beleidigten erfolgen - auf diese aktion kann der forenbetreiber wenigstens reagieren.
 
AW: Urteilsverkündung...

immerhin muss hier eine aktion des beleidigten erfolgen
Jein ;) Bislang scheint es so, dass es eben keine Pflicht des Betreibers gibt, notfalls jeden Beitrag vor der Veröffentlichung zu kontrollieren. Eine Reaktionspflicht gibt es erst ab der Kenntnis des beleidigenden/verletztenden/etc. Aktion und einen Grund für eine Abmahnung erst, nachdem der Betreiber nach Kenntnis dennoch nichts tut.

Daher auch mein Einwurf: Wenn ein Betreiber aktiv in einem Thread postet, in dem beleidigt wurde (und im Extremfall mitmacht oder die Beleidigungen zitiert), gibt es gute Gründe, sofort eine Abmahnung als berechtigt anzusehen. Im "Heise-Urteil" wurde auch eine Überwachungspflicht des Betreibers angenommen, wenn durch den Betreiber durch entsprechende Beiträge/Veröffentlichungen mit solchen Beleidigungen quasi automatisch zu rechnen sei.

Ein Forenbetreiber sollte sich also auf keinen Fall darauf verlassen, dass zuerst eine Aktion des Beleidigten erfolgen muss, bevor (kostenpflichtig) abgemahnt werden darf.
 
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Nun, es gibt wirklich etliche unverstandene Menschen in D. Besonders in Hamburg. Warum gehen die nicht endlich in den Ruhestand? :flamenstrahl

Achja, das lawblog erläutert.
 
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Unter dem Titel "Abgemahnt? Löschen? Wann denn?" gibt RA Sacha Kremer einige Hinweise. Ich finde die gut und auch gut erklärt und verlinke daher nur

Zu finden hier
 
AW: Urteilsverkündung...


Was macht manche Menschen dort so sonderbar? Kann es mir jemand erklären?

Schon wieder wurde dort entschieden, dass ein Forenbetreiber unabhängig von der Kenntnis einer (hier: Urheber)Rechtsverletzung haften soll.

Es ging diesmal um eine Abmahnung wegen eines Urheberrechtsverstoßes. Ein Bild wurde ohne Zustimmung/Einwilligung des Fotografen gepostet. Näheres kann hier nachgelesen werden.

Daher kann ich unserem Gärtner und dem Reichsbewahrer und allen Mods nur empfehlen, von allen Usern die Einwilligungserklärung der Urheber vorab einzuholen.
 
AW: Urteilsverkündung...

Das muss doch ein Scherz sein!
Wenn dieses Urteil so auch in anderen Instanzen Bestand haben sollte, wäre das ja vernichtend - man bedenke mal einfach die Avatarbildchen, die im Internet überall recht frei verwendet werden und die viele Leute aus Bildern erstellen, über die sie selbst irgendwo gestolpert sind...
 
AW: Urteilsverkündung...

Ich finde, dass hierzu unbedingt weitere(r) Paragraph(en) in Kraft treten müssen! Immerhin muss sich derjenige, der seine Bilder im Internet zur Verfügung stellt, im Klaren darüber sein, dass es so ganz bestimmt NICHT geschützt ist!
Da mangelt es dem UrhG leider Gottes noch an Unterscheidung. Und vielleicht muss man das ganze etwas aufknobeln, damit man damit Hand-in-Hand gehen kann!

Gilt denn dieses Urteil auch, wenn man das gefundene Bild auf einen Webspace hochläd und dann von dort aus verlinkt? (z.B. Photobucket?)
 
AW: Urteilsverkündung...

Können wir als EU-Bürger (mit der Freiheit, unsere Geschäfte von jedem Mitgliedsstaat aus zu führen) nicht im UK eine "private limited by shares" gründen, deren einziger Zweck es ist, diese Seite zu führen?
Wenn ich das richtig verstehe, kostet die Gründung ganze 20 Pfund, das Einlagevermögen muss nur 1 Pfund sein - und dann lasssen wir es gut sein. Keine Einnahmen, alles egal und wenn uns wer verklagen will, dann machen wir einfach Pleite...
Könnt ja nachlesen: http://www.bccg.de/services/Ltd.V.Heinz.pdf
 
AW: Urteilsverkündung...

Ich finde, dass hierzu unbedingt weitere(r) Paragraph(en) in Kraft treten müssen! Immerhin muss sich derjenige, der seine Bilder im Internet zur Verfügung stellt, im Klaren darüber sein, dass es so ganz bestimmt NICHT geschützt ist!
Da mangelt es dem UrhG leider Gottes noch an Unterscheidung. Und vielleicht muss man das ganze etwas aufknobeln, damit man damit Hand-in-Hand gehen kann!
Stopp! Wieso sollte ein Bild, was im Internet zu finden ist, nicht geschützt sein? Man muss es ja nicht verwenden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Ich finde es sogar gut, dass auch Bilder im Internet urheberrechtlich geschützt sind. Sonst würden sicher viele Bilder/Texte so gar nicht veröffentlich werden.

Was jedoch pervers ist, dass ein Forenbetreiber, der lediglich das Medium zur Verfügung stellt, ohne Kenntnis der urheberrechtswidrigen Verwendung belangt werden kann.

Gilt denn dieses Urteil auch, wenn man das gefundene Bild auf einen Webspace hochläd und dann von dort aus verlinkt? (z.B. Photobucket?)
Das kann ich aktuell nicht beantworten. Aus "anwaltlicher Vorsicht" würde ich raten, jegliche Links die nicht auf die Originalseiten verweisen, zu entfernen. Und ja, man darf verlinken, auch wenn der Originalseitenbetreiber dies nicht wünscht. Ist bereits gerichtlich, wenn auch nicht von obersten Gerichten, mehrfach entschieden.


Können wir als EU-Bürger (mit der Freiheit, unsere Geschäfte von jedem Mitgliedsstaat aus zu führen) nicht im UK eine "private limited by shares" gründen, deren einziger Zweck es ist, diese Seite zu führen?
Wenn ich das richtig verstehe, kostet die Gründung ganze 20 Pfund, das Einlagevermögen muss nur 1 Pfund sein - und dann lasssen wir es gut sein. Keine Einnahmen, alles egal und wenn uns wer verklagen will, dann machen wir einfach Pleite...
Grundsätzlich ginge dies. Wir müssten dazu nichtmal EU-Bürger sein bzw. können auch eine Gesellschaftsform aus Timbuktu verwenden, wenn es deren Recht zuließe.
Aber du vergisst da einiges: Es sind auch bei der Ltd. gewisse Sachen zu beachten, Haftung des Direktors, handelsrechtliche Gegebenheiten von England, bilanzielle und steuerliche Themen etc. Mit 20 Pfund ist es eben nicht getan, so einfach ist eine Ltd. nicht am Leben zu halten.

Weiterhin ist die Frage, wie man so einer Haftung entkommt. Denn wenn ein Gericht zum Ergebnis kommt, das Forum wird in Wirklichkeit nicht von der Ltd., sondern einer Privatperson betrieben, könnte auch eine Inanspruchnahme dieser Privatperson in Frage kommen.

Im Ergebnis ist es sicher günstiger, für den Fall des Falles die Anwaltskosten gemeinschaftlich zu tragen. Gibt es für solche Sachen eine Versicherung?

Letztendlich bleibt die Hoffnung, dass der Betroffene ins Rechtsmittel geht und dann der BGH anders entscheidet. Schlecht wäre es, wenn das Urteil rechtskräftig würde.

Falls jemand fragt, wieso gerade Hamburg sich mit der Sache beschäftigt: Der Ort der Verletzung bestimmt die Zuständigkeit. Da die Seiten auch in Hamburg abgerufen werden können, ist eben Hamburg zuständig (sog. fliegender weltweiter Gerichtsstand). Auch das kann man anders sehen.
 
AW: Urteilsverkündung...

Im Ergebnis ist es sicher günstiger, für den Fall des Falles die Anwaltskosten gemeinschaftlich zu tragen.

Okay, hab mal geschaut: Das Gericht hatte in dem verlinkten Fall einen Streitwert von knapp 7.000 Euro angenommen, was also den Rechtsstreit insgesamt ca. 2.800 Euro kosten lässt. Berechnet der abmahnende Anwalt nach RVG ab und setzt den Streitwert auf 10.000 Euro fest, sprechen wir von ca. 400 Euro Kosten. Also ehrlich: auch wenn es viel Geld ist, für 400 Euro würde ich mir den Streß einer Ltd. nicht antun. Es sei denn, jemand hätte tagtäglich mit sowas zu tun, ansonsten ist es doch für Laien zu kompliziert.
 
AW: Urteilsverkündung...

Ich könnte ja mal nachfragen :biggrin: dann wissen wir genau darüber Bescheid :schaugel

;) Luca
 
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