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Urteilsverkündung...

AW: Urteilsverkündung...

Nun, es gibt wirklich etliche unverstandene Menschen in D. Besonders in Hamburg.

Immer noch, die sind sich für keinen Mist zu blöde...Hier wieder ein weiterer und neuer Beweis leider.

Also bei einer Abmahnung sofort einen Anwalt aufsuchen und das Gericht selbst wählen, sonst unterliegt man in Hamburg....

Achja:

Ich könnte ja mal nachfragen
Gibt es hier schon Neuigkeiten?
 
AW: Urteilsverkündung...

Die Sache mit den Abmahnungen ist ein riesen Geschäft, das umso besser läuft je altbackener das Gericht und damit das Wissen über neue Technologien ist. Da kann man sich wirklich gut was dazu verdienen.

Aber das mit Hamburg?
Es wundert mich auf der einen Seite. Hamburg hat viele aufstrebende Unternehmen im IT-Bereich.
Auf der anderen Seite ist die Hansestadt Hamburg eine der ältesten Städte Deutschlands, ich kann mir gut vorstellen das dort die Räder langsam drehen.
 
AW: Urteilsverkündung...

Sehr schön recherchiert Sonic. Das ist mal ein nützlicher Link zu diesem Thema! :super

Gruß
Tufir
 
AW: Urteilsverkündung...

Und wieder mal: Die Hamburger stellen die Haftung des Betreibers von Wiki-Seiten für die Einträge Dritter fest. Das Gericht beschäftigt sich leider nicht ausdrücklich damit, ab wann die Haftung beginnt und ob vor der Abmahnung ggf. ein "kostenloser Hinweis" erforderlich ist. Gut jedoch ist, dass die Abmahnkosten wegen der Einfachheit der Sache für den Kläger nicht ersetzt werden müssen.

Das AG Frankfurt hat andererseits festgestellt, dass Blogeinträge auch dem Schutz der Grundrechte, hier Schutz der Presse und der Meinungsäußerungsfreiheit stehe. Es wird insbesondere eine vorherige Kontrolle (sogar als Vorab-Zensur-Pflicht bezeichnetI) abgelehnt. Ich kann dieses Urteil und die Begründung nur begrüßen. Nähere Infos findet ihr beim Kollegen Kremer
 
AW: Urteilsverkündung...

Die nächste Instanz wird es schon richten, hoffen so manche. Und dies hat es im Streit eines Kochbuch-Betreibers und Bilderstellers (vulgo: Fotograf) gegen einen Forenbetreiber auch getan.

Heute hat das Hanseatische OLG in Verhandlungen klargestellt, dass es eine “Störerhaftung” von Forenbetreibern, wie vom LG Hamburg gern und oft angenommen, so nicht gibt.

Nähere Infos gibt es beim gut infomrierten
RA Kremer
 
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