AW: "Unwired WAR!senal" alias "GEARsenal" alias ...
Nein, du verstößt in dem Moment gegen das Copyright, indem du das Material verbreitest, ...
Wie verbreite ich es denn? Ich veröffentliche nichts. Und selbst wenn das Programm mal fertig ist, wenn es nur an Leute gehen, die schon Regelwerke gekauft haben, ist es mMn ok (siehe unten).
Oder wo habe ich bisher Informationen aus den Regelwerken "feilgeboten"?
Wenn man ein Buch kauft, wird man nicht Besitzer oder Eigentümer an der geistigen Sache in dem Buch.
Das weiß ich. Aber du hast dir Rechte zur uneingeschränkten
privaten Nutzung der Sache erworben, solange weder Verwertungsrecht noch Unverletzbarkeit des Eigentums des Urheberrechtsinhabers verletzt werden. Ich sehe mein Programm als fortgeschrittene Art von Notizen. Und möchtest du ernsthaft behaubten, ich darf mir zu einem Buch keine Notizen machen? Denn dann würden P&P gar ned funktionieren.
Lies mal hier nach:
Deutsches Urheberrecht
und soweit ich das rausgelesen hab, ist die Sachlage in Österreich nicht groß anders.
Das deutsche Urheberrecht dürfte mit dem österreichischen nahezu übereinstimmen, aber im Österreichischen geht es vor allem um:
- Verwertungsrecht
- Unverletzbarkeit des Eigentums
Wobei zweiteres vor allem den Diebstahl einer Sache (körperlich oder geistig) beinhaltet. Durch den Kauf der Werke mache ich mich da schon mal nicht mehr strafbar. (Wobei die [kommerzielle] Verbreitung quasi auch dagegen verstoßen würde).
Und gegen das Verwertungsrecht würde ich nur dann verstoßen, wenn ich Informationen aus den Büchern offen ins Internet stellen würde, ohne Kritik, Karikatur oder anderen Kriterien von "Fair Use". Oder das Verwertungsrecht verletzen würde, indem ich es Personen weitergeben würde, die sonst keinen rechtmäßigen Zugang zu den Inhalten der geistigen Sache hätten.
Aber (nochmal): Ich werde das Programm (oder die Datensätze) nie veröffentlichen oder an Nichtbesitzer der Regelwerke weiterleiten. Die Google Group ist geschlossen und damit Privatbereich, und im Google Project werden nur Aufgaben stehen, keine urheberrechtsgeschützten Inhalte.
Mit dieser stark eingeschränkten Weitergabe (also unter der Premisse, dass der Urheber bereits Geld erhalten hat und das Programm für mich keinen kommerziellen Nutzen hat, ich mich also nicht mit fremden geistigen Eigentum bereichere) bin ich zwar nicht unantastbar (da Rechtsauslegung sowas ist wie Hyroglypheninterpretation), aber jede Klage würde vermutlich im Vorfeld abgewiesen, da mir niemand nachweisen kann, dass ich das Verwertungsrecht oder die Unantastbarkeit des Eigentums verletzt habe.
Ob du Geld verlangst, oder nicht.... Ist vor Gericht im Zweifelsfall in der Sache eher unerheblich, zumindest was ich bisher dazu gelesen hatte.
Es ist erheblich für die Schwere der Straftat, in manchen Bereichen sogar ob es überhaupt eine Straftat ist. Ein Beispiel (gilt nicht in Deutschland): In Österreich ist ein reiner Download nahezu immer erlaubt (Grauzone). Inzwischen kann man zwar bei Filmen von dem Wissen ausgehen, dass diese nicht gratis sind, aber bei Software ist es auch noch erlaubt.
FileSharing oder ein Upload von urheberrechtsgeschütztem Material dagegen ist eine Straftat, da es gegen das Verwertungsrecht verstößt.
Aber ich würde mich freuen, wenn du dich an der Diskussion zu den Inhalten des Programms beteiligen würdest. Lass das Recht meine Sorge sein.
Nebenbei: Du spielst nicht zufällig
Traveller?
Nein leider. Nur Shadowrun 4. Edition.
Greetz,
Spider