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Im Assassinen-Handbuch (PDF Seiten 16+17, im Schattenhandbuch Seiten 52+53) sind diese beiden Vorteile angeführt, allerdings ist der dadurch erlangte Vorteil regeltechnisch irrelevant.
Wie komme ich zu dieser Aussage? Weil ich es mit einem Spieler, der diesen Vorteil für seinen Charakter gewählt hat, durchgerechnet habe. Erleidet der Charakter nur 2 Punkte Schaden (unabhängig ob geistig, körperlich oder jeweils), fällt kein Schadensabzug an, somit ist eine Probe effektiv wirkungslos. Erleidet der Charakter aber 3 Schaden (entweder oder) ist die Willenskraft-Probe bereits um 3 erschwert, was selbst bei einem Zwerg mit Maximaler Willenskraft (7) nur 4 Würfel zulässt um den Malus von -1 zu ignorieren. Hat der Charakter aber zusätzlich bereits 2 Boxen auf dem anderen Monitor, ist das schon -5 auf Willenskraft, um ein -1 zu kompensieren.
Laut Regeltext muss aber ab dem ersten Schaden (unabhängig ob dadurch ein Malus entsteht oder nicht) JEDE HANDLUNGSPHASE diese Probe abgelegt werden, bis sie einmal misslingt und danach ist der Vorteil wirkungslos. Heißt also, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass dieser Vorteil kaum länger als zwei Runden etwas bringt (mit niedriger Ini werde ich bald ein weiteres Mal getroffen und der Malus steigt, mit hoher Ini muss ich öfter würfeln, was die Chance auf einen Fehlschlag erhöht). Die 4 Karma investiere ich da lieber in mehr Konsitution oder Kohle für Panzerung, bringt effektiv deutlich mehr.
Rein vom Flavour-Text ist das aber für viele Charakterkonzepte einfach perfekt, warum ist es also regeltechnisch derartig sinnfrei? Wir heben bereits einen Workaround erarbeitet, aber ich bin an euren Meinungen interessiert.
Wie macht das Original Sinn bzw. wie würdet ihrt das hausregeln, damit es keine Strafe für ehrlichen Charakterbau ist?
Wie komme ich zu dieser Aussage? Weil ich es mit einem Spieler, der diesen Vorteil für seinen Charakter gewählt hat, durchgerechnet habe. Erleidet der Charakter nur 2 Punkte Schaden (unabhängig ob geistig, körperlich oder jeweils), fällt kein Schadensabzug an, somit ist eine Probe effektiv wirkungslos. Erleidet der Charakter aber 3 Schaden (entweder oder) ist die Willenskraft-Probe bereits um 3 erschwert, was selbst bei einem Zwerg mit Maximaler Willenskraft (7) nur 4 Würfel zulässt um den Malus von -1 zu ignorieren. Hat der Charakter aber zusätzlich bereits 2 Boxen auf dem anderen Monitor, ist das schon -5 auf Willenskraft, um ein -1 zu kompensieren.
Laut Regeltext muss aber ab dem ersten Schaden (unabhängig ob dadurch ein Malus entsteht oder nicht) JEDE HANDLUNGSPHASE diese Probe abgelegt werden, bis sie einmal misslingt und danach ist der Vorteil wirkungslos. Heißt also, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass dieser Vorteil kaum länger als zwei Runden etwas bringt (mit niedriger Ini werde ich bald ein weiteres Mal getroffen und der Malus steigt, mit hoher Ini muss ich öfter würfeln, was die Chance auf einen Fehlschlag erhöht). Die 4 Karma investiere ich da lieber in mehr Konsitution oder Kohle für Panzerung, bringt effektiv deutlich mehr.
Rein vom Flavour-Text ist das aber für viele Charakterkonzepte einfach perfekt, warum ist es also regeltechnisch derartig sinnfrei? Wir heben bereits einen Workaround erarbeitet, aber ich bin an euren Meinungen interessiert.
Wie macht das Original Sinn bzw. wie würdet ihrt das hausregeln, damit es keine Strafe für ehrlichen Charakterbau ist?