• RPG-Foren.com

    DIE Plattform für Fantasy & Sci-Fi Rollenspiele

    Ihr findet bei uns jede Menge Infos, Hintergründe zu diesen Themen! Dazu Forenrollenspiele, Tavernenspiele, eigene Regelwerke, Smalltalk und vieles mehr zu bekannten und weniger bekannten RPG-Systemen.

Geschwätz Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

sonic_hedgehog

Geweiht
Beiträge
4.467
Punkte
133
Gerade eben gelesen - Nackter Stahl schein Prometheus Games u.a. aufgrund von Plagiatsvorwürfen vor den Kadi zu ziehen!

1. Aussagen zum Thema bei Prometheus
2. bei Nackter Stahl

Möge sich jeder sein eigenen Bild machen (bei Prometheus wurden die Gerichtsunterlagen veröffentlicht, wusste gar nciht dass das erlaubt ist...) - mein vorläufiges Fazit ist:
Das Geschäftsgebaren wird auch in unserem Hobby härter - hoffentlich hängt das nicht einem schrumpfenden Markt zusammen...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Habt ihr im Gutachten den letzten Abschnitt gelesen? Na, danke ihr Vollidioten. Mit diesem Verfahren lenkt ihr die Augen des Gesetzes erst recht auf die rpg-Szene. Ich sehe es schon kommen, dass zukünftig Rollenspiele ähnlich streng bewertet werden, wie PC-Spiele. Dann prangt auf dem Cover des nächsten DSA-Werkes eine USK-Freigabe ab 16 oder noch schlimmerem :(
 
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Sehr witzig finde ich, dass derjenige, der das Gutachten geschrieben hat, laut Verteidigung auf dem Gebiet P&P promoviert - will sagen, er hat sein Wissen noch garnicht in einer Prüfung bewiesen sondern arbeitet erst daran...
Der Vorwurf selbst ist übrigens alt.
 
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Hatte gerade etwas Zeit und habe mich noch etwas eingelesen.
Heissa ist das eine Schlammschlacht - da kann einem ja schlecht werden.

Aber:

Wenn ich das richtig verstehe, hat das Gericht ja massive Zweifel, ob es die Klage überhaupt zulassen soll. Und ich verstehe nicht, warum das den Leuten von NaSta nicht schon ihr Anwalt gesagt hat. Hat der nicht eine Art Schutzpflicht für seine Mandanten?
Seis drum, Ende des Monats wissen wir u.U. mehr.

Moralisch (und Moral ist ja nichts für Gerichte) stehen beide nicht ganz sauber da. NaSta mit einer offensichtlich schlecht begründeten Klage, PrG mit seiner Öffentlichungmachung einiger (ja dann doch nicht aller) Prozessunterlagen (ohne wenigstens Namen zu schwärzen) und der mehr als giftigen Stellungnahme, auf die dann die noch giftigere von NaSta folgte. Alles äußerst unschön.

Gut kommentiert haben meiner bescheidenen Meinung nach Settembrini (witzig, denn nach bisherigen Erfahrungen mit ihm überrascht mich das etwas) und sirdoom in den jeweiligen Blogs.

Mal sehen, wer am Ende der Schlammschlacht noch auf den Beinen ist - ich neige fast dazu, Fans von in den jeweiligen Verlagen veröffentlichten Regelwerken zu raten, jetzt zuzugreifen. Oder sollte man auf Konkursmasse hoffen? Denn die Gerichtskosten trägt doch mal sicher der Verlierer und sie bemessen sich nach dem Streitwert )oder?). Plus Anwaltskosten, Gutachten (was immer man davon halten mag),... Aua.

Und dann natürlich das, was Voltan schon erwähnte - nicht nur, dass diese Unappetitlichkeit (die meine Meinung über das RPG negativer beeinflusst hat, als dies mein Lesebericht hergibt. Egal ob die Grundstimmung auch derartiges hergäbe, wer will sowas ausspielen, mal ehrlich! War aber in einem anderen Regelwerk und kam mir erst nach Abschluss des Ganzen zu Ohren) eigentlich nicht verwurstet hätte werden müssen, in der Klageerwiderung wird auch noch angeregt, die Staatsanwaltschaft deswegen einzuschalten. Da bleibt wirklich zu hoffen, dass das keine Kreise zieht... Man denke, um ein Beispiel eines nicht mehr verlegten RPGs zu bemühen, an das Spielen von Sabbat-Vampiren. Bei geneuem Hinsehen könnte da einiges gefunden werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Da kann man ja nur sagen: Macht die Gegner fertig! Wer sind die Gegner? Egal! Macht sie einfach fertig!
*kopfschüttel*
Nun, bleibt einfach nur abzuwarten was passiert, ich persönlich bin für Nackter Stahl.
 
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Ich hatte es schon fast vergessen, aber in den Tiefen des Internets stieß ich in meiner gerade beendeten Mittagspause auf einen Blogbeitrag, der mich erinnerte, dass da mal was war. Beide Seiten ahtten sich ja nach hitzigem Beginn sehr zuückgehalten, was Informationen anging - die Klageschriften auf der Seite von PG waren irgendwann offline und auch sonst wurde es ruhig. Fast hätte ich auf ein Zurückziehend er Klage getippt, aber soweit waren wir dann doch nciht.

In jedem Fall: Das LG Köln hat das Wort:

28 O 180/08 - Landgericht Köln :: 29.07.2009 schrieb:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin [=Nackter Stahl] zu 93 % und die Beklagte [=Prometheus Games] zu 7 %.
Urteilstext im Original
Fazit meiner Lektüre: Das Gericht kam offenbar zu dem Schluss, dass alle Rollenspiele D&D referenzieren und daher die Schöpfungshöhe fehlt. Übrigens arbeitet das Gericht mit der Autokorrektur von bspw. MS-Office - zu sehen hier:
So ist es danach üblich, dass Rollenspielcharaktere zwischen fünf und zehn Eigenschaften haben. Auch der grobe Aufbau nach Attributen, Fertigkeiten und Vor- und Nachteilen ist durchaus gängig. Beispielhaft sei hier nur angeführt, dass z. B. der "Eigenschafts- und Fertigkeitswurf" (in "B") / "Einfacher Fertigkeitswert" (in "F") als Grundmechanismus der Probe bereits im Regelbuch "DAS-Abenteuerbasisspiel" von 1984 beschrieben ist.
Außerdem kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass der Richter schlechte Laune ob des Verfahrens hatte:
Soweit die Klägerin behauptet, die Beklagte übernehme das von ihr entwickelte einmalige Konzept der Kombination "düsterer Fantasy-Elemente mit klassischen High-Fantasy- und Steampunk-Elementen", beschränkt sich auch diese Behauptung auf inhaltsleere Floskeln. Bereits die Zuordnung der Elemente als Fantasy- bzw. High-Fantasy-Elemente zeigt die Klassifizierung und Einordnung in allgemein verwendete und bekannte Strukturen.
[...]
Allein die bildlich dargestellte Idee des Kampfes eines Muskelprotzes mit einem beflügelten "Feuerkrieger" ist nicht schutzfähig
Was mich jetzt interessieren würde, sit welche Kosten das Ganze jetzt verursacht hat. Im Urteil finde ich dazu nichts, nur folgende Angabe:
Streitwert: insgesamt: 34.493,05 €
Was mir nicht allzu viel scheint.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Preiset die Schönheit, Bruderschwestern!

Ich finde es sehr gut, dass die Klage angewiesen wurde, den ich hätte befürchtet, dass so eine Klage dann Schule gemacht hätte und dann würde ein Prozess den nächsten jagen! Der Klagewert € 34.493,05 ist zwar für eine Firma nicht sehr hoch, für ein paar kleine RPG-Bastler und kleine Verlage sicherlcih spürbar.

Gruß
Graf Albin
 
AW: Nackter Stahl verklagt Prometheus?!

Dennoch ist es unangenehm, dass den einzelnen Rollenspielmachern aberkannt wird, genug eigene Ideen und Kreativität hinein gesteckt zu haben um die "Schöpfungshöhe" zu erreichen, die das Werk durch das Urheberrecht schützen würde.
 
Zurück
Oben Unten