Joeboe
Bürgertum
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Hallo zusammen,
ich mache mir so meine Gedanken über die Magierlizenz und bin gespannt auf Eure Meinung. Folgendes Szenario:
Wir haben vier Individuen:
a) Akademieabsolvent mit Gildensiegel
b) Akademieabsolvent ohne Gildensiegel (z.B. Abgänger von gildenloser Akademie), der aber als Magier offen auftritt
c1) Studiosus mit nicht bestandener/abgebrochener Akademieausbildung, kein Gildensiegel
c2) seine magische Begabung verheimlichender Zauberkundiger (z.B. Druide)
Nun die Fragen:
1. Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen b, c1 und c2?
2. Welche Tatbestände gebe es, für die die Personen b) und c) mit einer Anklage rechnen müssten, Person a) aber nicht?
oder anders ausgedrückt:
Was bringt das Recht, Magie lizensiert ausüben zu dürfen, für Vorteile (abgesehen von der Möglichkeit, das als Dienstleistung anbieten zu dürfen - die wird ja von örtlichen Akademie i.d.R. nochmals reglementiert, s. Elenvina)?
Bin gespannt auf eure Antworten,
Joeboe
ich mache mir so meine Gedanken über die Magierlizenz und bin gespannt auf Eure Meinung. Folgendes Szenario:
Wir haben vier Individuen:
a) Akademieabsolvent mit Gildensiegel
b) Akademieabsolvent ohne Gildensiegel (z.B. Abgänger von gildenloser Akademie), der aber als Magier offen auftritt
c1) Studiosus mit nicht bestandener/abgebrochener Akademieausbildung, kein Gildensiegel
c2) seine magische Begabung verheimlichender Zauberkundiger (z.B. Druide)
Nun die Fragen:
1. Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen b, c1 und c2?
2. Welche Tatbestände gebe es, für die die Personen b) und c) mit einer Anklage rechnen müssten, Person a) aber nicht?
oder anders ausgedrückt:
Was bringt das Recht, Magie lizensiert ausüben zu dürfen, für Vorteile (abgesehen von der Möglichkeit, das als Dienstleistung anbieten zu dürfen - die wird ja von örtlichen Akademie i.d.R. nochmals reglementiert, s. Elenvina)?
Bin gespannt auf eure Antworten,
Joeboe