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  #1  
Alt 20.12.2009, 15:43
Benutzerbild von sonic_hedgehog

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sonic_hedgehog ist offline
 
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Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 20.12.2009, 15:43 ]

Ich habe gerade "Im Schatten der Dornrose" von Bernard Craw gelesen und stelle mir seither eine Frage, die auch mit dem Grundgerüst des Romans kollidiert:

Angenommen mein Charakter wird unter der Voraussetzung das Gastrecht nicht zu verletzen (magisch besiegelt, sodass ein bruch des Schwurs ernste Folgen hätte) in ein Gebiet eingeladen (hier Oron), in dem einzig das Recht des Stärkeren als Grundlage der Gesellschaft gilt. Ist er dann als Gast verpflichtet, sich nach zivilisiertem Gastrecht zu verhalten, also sich nciht in die Angelegenheiten seiner Gastgeber einzumischen oder gilt es, sich den Gepflogenheiten der Gastgeber anzupassen und seinen Willen wenn nötig mit Gewalt durchzusetzen?

Unabhängig vom Roman - definiert sich Gastrecht abhängig oder unabhängig vom Benehmen der Gastgeber?
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Es ist ein weitaus schicklicheres Unterfangen ein Abenteuer zu lesen, als selbst eines zu erleben.
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  #2  
Alt 20.12.2009, 15:56
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 20.12.2009, 15:56 ]

Gastrecht <-> Gastgeberrecht. Der Gast muss sich nur solange angemessen verhalten wie der Gastgeber dies auch tut.
bei einem Eidsegen (mir fällt greade keine mag. Möglichkeit ein) würde ich jeweils die persönliche Einstellung/Wissen zählen. In dem Fall also sehr unterschiedlich, es sei denn es wurde vorher defeniert.
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  #3  
Alt 20.12.2009, 16:00
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 20.12.2009, 16:00 ]

Preiset die Schönheit, Bruderschwestern!

Nun, in Oron wahren die Zwölfe ja nicht verboten, d.h. auch, dass ein traviagefälliges Gastrecht auch traviagefällig sein sollte. Dies schließt allerdings beide Seiten ein. Der Gast hat Rechte und Pflichten, aber auch der Gastgeber! Wenn der Gastgeber seine Rechten und Pflichten vernachlässigt hat, dann ist das Gastrecht schon gebrochen und der Gast kann eigentlich nicht mehr für ein Fehlverhalten bestraft werden! Es ist hier also wie beim Lehnsrecht, wo ja auch beide Seiten eine Verpflichtung eingehen und vertragsbrüchig werden können. Grundsätzlich ist in beiden Fällen immer die Seite schuld, die das Recht zuerst gebrochen hat! Das heißt allerdings auch, dass man auch in Oron nicht als Erster der Böse sein darf. Wenn sich sein oronischer Gastgeber an die Pflichten des traviagefälligen Gastrechtes hält, dann muss dies auch der Gast tun.

Gruß
Graf Albin
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  #4  
Alt 20.12.2009, 16:16
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 20.12.2009, 16:16 ]

Ich denke, dass der Held in Oron von selber das Gastrecht achten wird. Das beginnt, dass es sich höflich verhält, und die Rechte des Gastgebers achtet, wenn er irgendwo einkahrt, als auch dass er seine Pflichten als "Gastgeber" wahrnimmt, wenn jemand Hungriges an sein Lagerfeuer kommt.

Es gedeutet aber nicht, dass er seinen Kopf abschalten und den gesunden Menschenverstand über Bord werfen soll oder muss ^^

Wenn in einem Land das Recht des Stärkeren gilt, wird man in einen Gasthof genauso wissen, dass man seine Besitztümer ggf. trotz vorgeschobener Gastfreundschaft verteidigen muss, wie auch, dass man besser Wachen aufstellt wenn ein unbekannten Gast am Lagerfeuer weilt.

Und wenn eine Gruppe vorher weiß, dass sie nach Oron muss, und sich über die Konsequenzzen im Klaren ist, ist es einfach die Aufgabe der Planer, sicherzustellen, dass man im "Feindesland" bestehen kann.
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  #5  
Alt 20.12.2009, 17:22
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 20.12.2009, 17:22 ]

Preiset die Schönheit, Bruderschwestern!

Es kommt immer auf die Situation an. Geht es um eine allgemeine Betrachtung oder um den Einzelfall? Wenn ich in Oron bin und irgendwo eingeladen werde, dann muss ich mich an das Gastrecht halten. Ich kann mir natürlich vorher meine Gedanken gemacht haben und für bestimmte Fälle vorbereitet sein, aber grundsätzlich gilt das Gastrecht und solange sich der Gastgeber ordentlich verhält, muss ich das auch tun. Das Gastrecht verpflichtet mich ja nicht, mich dumm anzustellen. Ich darf weiterhin meinen Verstand gebracuhen, darf mich verteidigen, wenn ich angegriffen werde, darf meine persönliche Habe und meine Reisegruppe gegen ungerechtfertigte Angriffe verteidigen usw.

Gruß
Graf Albin
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  #6  
Alt 23.12.2009, 15:19
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 23.12.2009, 15:19 ]

Genau so sehe ich das auch, ein Held wird dort (Oron) das Gastrecht achten, solange sich auch der Gastgeber daran hält, dennoch wird keiner seine ihm / ihr ureigenen Überzeugungen über Bord werfen, nur um dem Gastrecht genüge zu tun.

Ist das Motto "nur der Stärkere hat das Sagen" so muss es eben auch in die Charaktereigenschaft des Helden passen, sich als solcher - Stärkere /r - aufzuführen, oder eben nicht. Ein von sich überzeugter Thorwaler wird da weniger Probleme haben als z. Bsp. eine Travia-Geweihte.
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Geändert von Sameafnir (23.12.2009 um 18:28 Uhr)
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  #7  
Alt 23.12.2009, 15:49
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 23.12.2009, 15:49 ]

Stimmt. Konsequent wäre in dem Falle jedoch, dass die Traviakirche einer ihrer Geweihten, die sie in diese Lande schicken, in jedem Fall Geleitschutz mitgiebt, der als "der stärkere" qualifiziert ^^
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  #8  
Alt 23.12.2009, 18:31
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AW: Gastrecht (in den Tulamidenlanden)  [ Alt 23.12.2009, 18:31 ]

Richtig, Geleit / geeignete Bedeckung wäre dann angebracht und sicherlich spieletechnisch auch passend. Die Stärke würde dann über die Anzahl der Bedeckung sichergestellt, könnte aber dennoch vom Gastgeber nicht offensiv abgelehnt werden.
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