Dem Patriarchen obliegen die Verwaltung und die Pflege des Tempelbezirks. Er unterstützt Bürger, die einen Tempel errichten wollen und sorgt für die Einhaltung der Ordnung im Bezirk. Bei religiösen Konflikten hat er als oberster Kirchenrichter das letzte Wort. Ihm untersteht auch die Tempelwache. Er ist weiterhin Ansprechpartner für Bürger und Geistliche in allen Belangen des Tempelbezirks. Bei Bedarf kann der erste Patriarch einen zweiten Patriarchen ernennen, der ihn bei den Aufgaben unterstützt.