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Ich habe mir letztens die Regeln zur Erschaffung verbündeter Geister durchgelesen und etwas verwirrendes festgestellt.
In Straßenmagie S. 63 steht:
Das Regelbuch gibt über diese Fragen leider keinen Aufschluss, also stelle ich es hier zur Diskussion.
cul8r, Screw
In Straßenmagie S. 63 steht:
Auf S. 119 steht:Diese Metamagie verleiht ihm die Macht, einen gebundenen Geist, den er bereits besitzt, nach der "Vorlage" der Verbündetenformel zu formen und zu verstärken ...
Wie sieht das jetzt eurer Meinung nach aus? Muss ich einen gebundenen Geist haben und den neu rufen? Muss ich einen gebundenen Geist in der gewünschten Stufe des Verbündeten haben und den neu rufen? Rufe ich den verbündeten komplett neu? Ist ein gebundener Geist seine Dienste los, wenn das Binden oder Rufen als Verbündeter fehlschlägt?Der Initiat ruft zunächst den Verbündeten mit der gewünschten Kraftstufe herbei, wobei er die normalen Beschörungsregeln verwendet.
Das Regelbuch gibt über diese Fragen leider keinen Aufschluss, also stelle ich es hier zur Diskussion.
cul8r, Screw