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Götterwirken Das Schwarze Auge Segnungen bei Tieren

Astraea

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Peraine und die anderen 11 zum Gruße,

Ich brauche mal die Hilfe der Schwarmintelligenz. :)

Ich spiele das erste Mal eine Geweihte um genau zu sein eine Perainegeweihte in dem Abenteuer Sturmgeboren.

Beim Einstieg gestern wurden Zwei Pferde verletzt, so schwer das eine einfache HK Wunden nicht mehr ausgereicht hätte. Da kam bei uns die Frage auf ob man den Wund-/Heilsegen auch auf ein Tier sprechen kann, und vor dem Hintergrund ob auch andere Segen, abgesehen vom Kälbchensegen sofern logisch auf ein Tier angewendet werden können.

:hilfe:

Weder im Vademecum, noch im Liber Cantionis oder im Wege der Götter war etwas eindeutiges zu finden.

Liebe Grüße

Astraea
 
Also bei Peraine-Geweihten (und Rondra-/Rahja-Geweihten mit hoher Affinität zu Pferden) würde ich als einziger Geweihten-Art zulassen, dass die Liturgien auch auf (Nutz-)Tiere zulässig sind.
Im Peraine-Vademecum wird ja auch stark darauf eingegangen, dass die P-Geweihten für die Pflege und Heilung der Nutztiere zuständig sind.

Aber du hast recht, es wird nirgends im Crunch explizit geklärt.

Wenn du es absolut hart-keksig-RAW haben willst:
Nein, ist nicht möglich, da Tiere weder "Einzelperson" noch "einzelnes Objekt" sind.
Denn der "Zielcode" P bedeutet "Einzelne Zielperson oder einzelnes Objekt" -> WdG S. 322

Selbst der Kälbchensegen hat RAW das Ziel P......
 
Welches Kürzel wird denn benötigt, um Tiere "versegnen" zu können? Wenn "Einzelne Zielperson oder einzelnes Objekt" die komplette definition ist, würde ich da Tiere nicht ausnehmen. Die sind Personen sicher noch näher als die explizit eingeschlossenen Objekte. Gibt es eigentlich einen Segen, der explizit tiere heilt? Wenn icht, sollte dem Wund-/Heilsegen nichts im Wege stehen. Das ist jedoch nur das, was mein Bauch dazu zu sagen hat. Die Regelfuchser mögen da anderer Meinung sein.

Bleibt tapfer,

puck
 
Ich würde Tiere schlicht auch unter P rechnen. Zwei Pferde wären dann natürlich PP. Ich denke nicht, dass man da irgendwie zwischen Tierarten und Götter differenzieren sollte alla ein Efferd-Geweihte darf keinen Feuersalamander heilen... Wenn ein Geweihter der Meinung ist seine göttliche Kraft zu verwenden, um einem Tier zu helfen, dann wird er schon seine Gründe haben.
 
Wie gesagt:
Rein hartkeksig an den Regeln abgelesen.

In der Zauberei gibt es die Unterscheidung zwischen Einzelperson, Einzelwesen und Objekt.
Einzelwesen wird jedoch bei Götterwirken überhaupt nicht erwähnt (eben auch nicht beim extra-für-Tiere Kälbchensegen).

Generell gilt jedoch, dass Liturgien nur auf Personen wirken, die (im weitesten Sinne) zu den Gläubigen gehören.
Auch das ist natürlich Fluff und nicht im Crunch zu finden.
 
Ich lese meine Interpretation auch rein aus den Regeln, da gibt es keine Unterscheidung zwischen Personen und Wesen, sondern nur Ziel Person (einschließlich Objekte) und Zone. Ein Tier ist sicher keine Zone, also fällt es unter P - ganz crunchig. Beispiel Kläbchensegen WdG 227 qed

Tier zählt als Person und können damit Nutznieser werden. Wenn es in der Situation als unpassend erscheint, kann die SL immer noch entsprechende Erschwernisse alla eigentlich nicht im Sinne der Göttin auferlegen.

Das sticht die fluffigen Aussagen, dass Liturgien eher nur auf Gläubige wirken. Zumal sich diese Aussage über die Editionen immer wieder gewandelt hat und daher als eher schwammig gelten kann (siehe obige Bemerkung zur Proben-Modifikationen).
 
Ist die frage was als "Gläubig" angesehen wird. ist es die Fähigkeit ein gebet zu sprechen bzw sich zu einem Glauben zu bekennen, denn Säuglinge können das ja auch nicht. Und gerade wenn Tiere unter dem Schutz der Göttin stehen, sind sie dann nich automatisch als "Gläubig" anzusehen? Es ist natürlcihe inS tückweit auch Gottesabhängig ein Praiot oder Rondrageweihter wird weniger daran denken ein Tier zu heilen als eine Peraine oder Tsageweihte.
 
Deswegen meine erste Aussage:
Bei Peraine auf jeden Fall, bei Rondra und Rahja (aufgrund der Pferde-Nähe) bedingt.
An Tsa hatte ich jetzt noch nicht gedacht, aber da hast du sicherlich recht.
 
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