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Lebendige Geschichten Regeln zu Lebendige Geschichten

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Tufir

Drachling
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Geltende Regeln zu „Lebendige Geschichten“


§ 1 Allgemeine Regeln

  1. Es gelten alle generellen Regeln des Forums ohne Ausnahme.
  2. Beim Posten von Menschenrechtsverletzenden, Volksverhetzenden oder pornographischen Inhalten erfolgt sofortige Ausschluss aus dem Forum. Siehe hierzu auch §4 der generellen Forumsregeln.
  3. Links zu anderen Quellen sind unzulässig.
  4. Die Verwendung fremder Quellen im Sinne des Strafbestands des Plagiats nach BGB führt zum Ausschluss des betreffenden Autors aus dieser Geschichte.
  5. Das Copyright der Geschichten liegt beim jeweiligen Regisseur. Co-Autoren sowie der Kaiserliche Rat als auch andere Forumsmitglieder verzichten ausdrücklich auf jedwedes Anrecht in diesem Sinne.
  6. Die Wiederverwendung von Texten aus diesem Bereich durch andere Personen außer dem Regisseur, auch Ausschnittsweise, in jeglicher schriftlicher oder elektronischer Form, ist ohne Genehmigung des Regisseurs unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden.

§ 2 Rechte und Pflichten des Regisseurs

  1. Der Regisseur einer Geschichte bestimmt Anzahl und Personen seiner Co-Autoren selbst. Hier besteht keine Mitspracherecht des Kaiserlichen Rates, es sei denn einer der Autoren verstößt gegen die Regeln aus §1 oder hat dies bereits früher getan.
  2. Eine längere Abwesenheit des Regisseurs (> 6 Wochentage) ist dem Kaiserlichen Rat vorab anzuzeigen. Nach Absprache erfolgt dann eine temporäre Sperrung dieser Geschichte oder der ersatzweise Einsatz eines Co-Autors als Regisseur.
  3. Der Regisseur ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen auf die Einhaltung der Regeln aus §1 und §4 zu achten und bei Bedarf entsprechend auf seine Co-Autoren einzuwirken.
  4. Ein Verstoß des Regisseurs gegen Regeln aus §1 kann zu einem Löschen der Geschichte führen.
  5. Der Regisseur ist verpflichtet, wiederholte Verstöße von Autoren gegen die Regeln unverzüglich dem Kaiserlichen Rat anzuzeigen.

§ 3 Rechte und Pflichten der Co-Autoren

  1. Jeder Co-Autor einer Geschichte ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Regeln aus §1 und §4 zu achten und in entsprechendem Sinne auch auf seine Co-Autoren einzuwirken.
  2. Ein Verstoß eines Autors gegen Anweisungen seines Regisseurs oder gegen Regeln aus §1 kann zu einer Abmahnung durch den Kaiserlichen Rat oder bei Wiederholung zum Ausschluss aus der Geschichte oder gar des gesamten Forums führen.

§ 4 Regeln zur Lesbarkeit

  1. Die Schriftgröße soll immer "3 Punkt" betragen. Da dies nicht zu automatisieren ist, muss jeder Autor selbst sowie der Regisseur entsprechend darauf achten.
  2. Direkte Rede und „Gedachtes“ sollen immer farblich und/oder mit Anführungszeichen deutlich gekennzeichnet werden.
  3. Absätze in vernünftigem, logischem Abstand erhöhen die Lesbarkeit.
  4. Icons (Smileys) sollen nicht verwendet werden.
  5. Kettensätze sind zu vermeiden.
  6. Die Signatur ist wegzulassen.

§ 5 Vorbehalt des Kaiserlichen Rates

  1. Die Mitglieder des Kaiserlichen Rates behalten sich vor, Texte von zweifelhaftem moralischen Wert oder solche, die gegen oben angeführten Regeln verstoßen, ohne weitere Ankündigung zu redigieren oder komplett zu löschen.
  2. Ist die Fortsetzung einer Geschichte durch längeres Nicht-Schreiben gefährdet, kann der Kaiserliche Rat entscheiden, diese Geschichte abzusetzen.
  3. Ist absehbar, dass die Geschichte ihr im Konzept angestrebtes Ende nicht erreichen wird, ist der Kaiserliche Rat berechtigt, diese Geschichte abzusetzen. Die Absicht der Absetzung ist jedoch 1 Woche vorher öffentlich anzukündigen.

§ 6 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der oben angeführten Regeln aus juristischen oder anderen Gründen unwirksam sein, sind die anderen Regeln davon nicht betroffen.


19. April 12006, RPG-Foren.com
Ergänzt: 25. April 12006, RPG-Foren.com (§4 Absatz 4)

Anmerkung: Der Kaiserliche Rat besteht zurzeit aus folgenden Forumsmitgliedern: Tufir, Sonic_Hedgehog, Consuela.
 
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