• RPG-Foren.com

    DIE Plattform für Fantasy & Sci-Fi Rollenspiele

    Ihr findet bei uns jede Menge Infos, Hintergründe zu diesen Themen! Dazu Forenrollenspiele, Tavernenspiele, eigene Regelwerke, Smalltalk und vieles mehr zu bekannten und weniger bekannten RPG-Systemen.

Regel Regeln für Moderatoren

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Tufir

Drachling
Beiträge
17.531
Punkte
358
Alter
63
Rechte & Pflichten von Moderatoren


§1 Vorbildfunktion

Moderatoren sollen den Benutzern ein Vorbild sein. Das heißt vor allem, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen, Forenregeln & Richtlinien für Beiträge wichtig sein muss und Höflichkeit ihr oberstes Gebot. Wir vertrauen darauf, dass jeder Moderator im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten, seine Tätigkeiten verantwortungsbewusst und selbststeuernd ausführt.


§2 Kontrolle

Moderatoren sind dazu verpflichtet, ihre(n) Bereich(e) auf Einhaltung der Nutzungsbedingungen, Forenregeln & Richtlinien für Beiträge zu kontrollieren. Benutzer, die gegen diese verstoßen, sind per PN (mit Kopie an einen weiteren Magistrat) abzumahnen oder gegebenenfalls per Verwarnfunktion mit einer Verwarnung zu versehen. Da Verwarnungen im Forum gespeichert werden, erübrigt sich in diesem Fall eine PN. Dabei obliegt es dem Moderator selbst, mit welcher Strenge er vorgeht. Ein nicht näher definierter Handlungsspielraum ist vorhanden. Bei gröberen Verstößen oder Wiederholungen muss der gesamte Magistrat mit eingebunden werden.

Ebenso sind Moderatoren dazu verpflichtet, ihre Bereiche ordentlich und übersichtlich zu halten. Dabei ist zu bedenken: Das Löschen von Beiträgen ist niemals gut und sollte nur erfolgen, wenn der Beitrag tatsächlich keinen Wert (mehr) besitzt oder er gegen unsere Regeln oder die guten Sitten verstößt.

Zu diesen Zwecken ist eine regelmäßige Anwesenheit angebracht.


§3 Freund und Helfer

Wenn ein Benutzer eine Frage stellt und diese längere Zeit (ab 1 Tag) unbeantwortet bleibt, dann ist der Moderator des entsprechenden Forums aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Es ist nicht zwingend notwendig, selbst eine Antwort zu geben, aber der Moderator muss dafür sorgen, dass eine Antwort erfolgt. Das Gleiche gilt für Bitten um Hilfestellung und Ähnliches.


§4 Eigeninitiative

Moderatoren sind dazu angehalten, ihre(n) Bereich(e) im Bedarfsfall selbst zu beleben. Wann ein Moderator dies tut, liegt in seinem eigenen Ermessensspielraum.


§5 Mitwirkung, Zuverlässigkeit & Höflichkeit

Jeder Moderator kann und sollte seine Ideen zur Weiterentwicklung einzelner Foren im Bereich des Magistrats diskutieren und auf diese Weise seinen Beitrag zur Förderung des Gesamtforums leisten.

Jeder Moderator ist angehalten diesen Bereich regelmäßig zu besuchen und sich die neuesten Informationen zu beschaffen. Der Bereich ist für normale Bürger nicht zugänglich.

Zum Thema Zuverlässigkeit/Höflichkeit gilt: Wenn man sagt "Ich mache etwas!", dann sollte man es auch tun. Dies gilt sowohl für Einzelaktionen als auch für die Übernahme einer cyanfarbenen Funktion/Position an sich. Dabei kann es natürlich jedem mal passieren, dass für ihn eine gewisse Zeit lang andere Dinge im Leben viel dringender sind als das Forum hier. Dafür hat jeder Verständnis. Die Höflichkeit gebietet jedoch, dass man seine Kollegen regelmäßig in angemessen Zeitabständen darüber informieren sollte. Stellt man fest, dass man seine Zusage, etwas zu tun, längerfristig nicht einhalten kann, dann sollte jeder so fair sein und seinen "Job" zur Verfügung stellen, damit andere ihn übernehmen können. Denn das Forum selbst, kann eben nicht pausieren!


§6 Werdegang

Die Berufung zum Moderator erfolgt ausschließlich durch den Magistrat. Vorschläge für Kandidaten können von jedem Bürger, auch für sich selbst, eingebracht werden.

Jeder Moderator beginnt seine Laufbahn im Range eines Magistrats auf Probe. Die Probezeit beträgt regulär 6 Monate.

Eine Entlassung aus dem Amt eines Magistrats kann u. a. durch folgende Gründe erfolgen:

  • auf eigenen Wunsch des Magistraten
  • aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, Forenregeln & Richtlinien für Beiträge
  • aufgrund von forumsschädigendem Verhalten
  • wenn 2/3 aller Mitglieder des Magistrats die Entlassung begründet einfordern und der Magistrat der Forderung mehrheitlich zustimmt.
Alle Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen werden ausschließlich durch den Magistrat vollzogen.


§7 Gültigkeit


Diese Regeln erhalten mit dem Tage der Verkündung durch den Magistrat ihre Gültigkeit. Sie gelten bis zur Änderung durch den Magistrat.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben Unten