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Das Schwarze Auge Prothesen in DSA

Um so eine Hand ins Spiel einzubauen, die dem Geschehen eine besondere "Würze" verleiht, kann man die Regeln schon mal "anpassen".
Beispiel: Der SC kann sich nicht den besten Heiler leisten. Er nimmt den scheinbar zweitbesten. Der junge Heiler aber überschätzt sein Können ein wenig.
Er benutzt einen besonderen Balsam, den ihm ein alter Elf mal geschenkt hat. Als Ergebnis wächst der Arm wieder an, aber manchmal macht er nicht das, was er soll.
Spieletechnisch würde ich eine Tabelle mit Zufallsergebnissen erstellen.
Jedes Mal, wenn der SC eine FF-Prüfung durchführen will, muß er erst einen "Was-Macht-Die-Fremde-Hand-Wurf" machen.
Vielleicht passiert erst bei einer 20 etwas. Bei einer 20 würfelt dann der SL auf die Tabelle mit den Zufallsereignissen.

Überhaupt: Der SC hat seinen Arm ja in einem Kampf verloren und der abgetrennte Arm blieb am Ort des Geschehens liegen.
Könnte der Heiler nicht den Arm eines Toten (z.B. frisch Hingerichteten) als Ersatz anbieten?
Dadurch könnte der böse Geist des ehemaligen Besitzers des Arms ab und zu aktiv werden.
So eine Art Frankenstein-Nummer.
 
Bzgl. Nachteile durch Verlust:
Da würde ich mich an den Nachteilen im WdH S. 261 orientieren.
Also:
Bein: GE-5, GS-3
Arm: bei Aktionen für (eigentlich) 2 Arme Eigenschaftsproben +5 und Talentproben +10
Hand: bei Aktionen für (eigentlich) 2 Hände Eigenschaftsproben +3 und Talentproben +5

Bei allen gilt:
Abzüge können laut Buch nicht durch Prothesen behoben werden

Wenn die Abzüge nicht durch Prothesen behoben werden können, dann sind damit sicher die starren Prothesen (wie Hakenarm, Holzbein, etc.) gemeint.
Für eine "fremde" Hand kann man das wahrscheinlich vernachlässigen, da sie ja eigentlich voll funktionstüchtig wäre.
 
Das sehe ich auch so. Soll vermutlich nur Powergamer stoppen, die die GP nehmen und dann keine Nachteile haben wollen. Im Spiel kann anderes gelten
 
Müßten bei einer fehlenden Hand nicht auch Abzüge auf FF in Rechnung gestellt werden?
GE für die allgemeine körperliche Beweglichkeit.
GS für die Einschränkung der Fortbewegungsgeschwindigkeit.
Keine FF-Abzüge? (Schlösseröffnen/Mechanik mit nur einer Hand)

Wie wäre ein Magier mit nur einer Hand im Zaubern eingeschränkt?

Andererseits könnte ein "halber Soldat" (ganz ohne Beine) auf einem Brett mit Rädern nach einiger Übung doch sehr flink werden.
Beispiel: Der halbe Soldat aus "Zwei glorreiche Halunken":
http://www.imfdb.org/images/thumb/a/ac/GBURem58-1.jpg/600px-GBURem58-1.jpg
(Na gut, er hatte nicht direkt Räder.)

Übrigens:
Nur dass keine falschen Vorstellungen aufkommen.
Mir geht es nicht darum einen Extra-Spielspaß aus Behinderungen zu ziehen oder sich gar darüber lustig zu machen.
Viel mehr geht es mir um konsequentes Rollenspiel mit SCs mit Ecken und Kanten, und auch Narben.
Vielleicht entwickelt der eine oder andere Rollenspieler mehr Verständnis für Behinderungen, wenn er es - wenigstens simuliert - einmal am eigenen Körper "verspürt hat".
 
Zuletzt bearbeitet:
Die fehlende Hand hat ja keine FF-Werte mehr, also braucht es da auch keine Abzüge.
Wenn ein Charakter (selbst wenn er noch 2 gesunde Hände hat) etwas nur mit einer Hand ausführt muss er eine (nach SL-Entscheid) erschwerte Probe ablegen.
Bei bestimmten Vorgängen wird dann ggf. noch eine zusätzliche FF-Probe fällig, aber auch das liegt im Ermessen des SL.

Deswegen ist es schwierig sowas zu pauschalisieren.
 
Ich glaube, dass man den Umgang mit der Frage von der persönlichen Präferenz abhängig machen sollte. Erinnert mich ein bisschen an die alte Frage, wieviel Schaden eine gezielter Axthieb durch die Kehle macht.
Deine Antwort ist mir sympathisch, ich kann aber auch verstehen, wenn man als Meister nicht für jeden Einzelfall neu entscheiden will, ob das mit einer Gand geht und wenn ja mit welchem Aufschlag. Dann gebe ich einen pauschalen Abzug auf FF. Kann man sogar rechtfertigen: Menschen die tatsächlich nur eine Hand und einen Stumpf nutzen können, sind teilweise unglaublich erfinderisch was den Umgang mit der Situation angeht. Grenzen gibt es, die wären hier bei Sachen wie Zweihandwaffen.
 
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