Graf Albin
Geweiht
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Preiset die Schönheit, BRuderschwestern!
Es geht mir um den Nachteil Thesisgebunden!
Laut WdH gibt dieser Nachteil 1 GP pro Zauber, wenn er man Start gewählt wird. Er hat zur Folge, dass ein bestimmter Zauber, der zur Grundkenntnis des Zaubernden gehören muss, nur mit einer optischen Hilfe gesprochen werden kann (schriftliche Thesis, Zauberbuch, Hexenrezept, Kristall, ...). Dieser Zauber hat dann auch eine längere Zauberdauer und kann nicht spontan modifiziert werden. Wenn man diese optischen Hilfen nicht zur Verfügung hat, ist die Probe um 7 Punkte erschwert. Wie gesagt erhält man dann 1 GP für den Zauber, was ja grob 50 AP entspricht.
Nun wird in der Beschreibung des Nachteils gesagt, dass man diesen Nachteil auch nachträglich bei neuen Zaubern erhalten kann und es wird auf das WdZ verwiesen.
Leider gibt es in WdZ keinen Eintrag zu dem Thema, es ist also unklar, wied er Nachteil bei nachträglichen Zaubern gehandhabt wird. Die Regelungen zur optischen Hilfe, der Zauberdauer und der Probenerschwernis sind klar, sie sollten einfach unverändert übernommen werden, aber warum sollte man den Nachteil nachträglich wählen? Was hat man davon? Erhält man dann nachträglich auch 50 AP (als equivalent zu dem 1 GP) oder warum sollte man auf die Idee kommen, sich einen Zauber völlig grundlos so zu erschweren?
Habt ihr irgendeine Idee zu diesem Thema?
Gruß
Graf Albin
Es geht mir um den Nachteil Thesisgebunden!
Laut WdH gibt dieser Nachteil 1 GP pro Zauber, wenn er man Start gewählt wird. Er hat zur Folge, dass ein bestimmter Zauber, der zur Grundkenntnis des Zaubernden gehören muss, nur mit einer optischen Hilfe gesprochen werden kann (schriftliche Thesis, Zauberbuch, Hexenrezept, Kristall, ...). Dieser Zauber hat dann auch eine längere Zauberdauer und kann nicht spontan modifiziert werden. Wenn man diese optischen Hilfen nicht zur Verfügung hat, ist die Probe um 7 Punkte erschwert. Wie gesagt erhält man dann 1 GP für den Zauber, was ja grob 50 AP entspricht.
Nun wird in der Beschreibung des Nachteils gesagt, dass man diesen Nachteil auch nachträglich bei neuen Zaubern erhalten kann und es wird auf das WdZ verwiesen.
Leider gibt es in WdZ keinen Eintrag zu dem Thema, es ist also unklar, wied er Nachteil bei nachträglichen Zaubern gehandhabt wird. Die Regelungen zur optischen Hilfe, der Zauberdauer und der Probenerschwernis sind klar, sie sollten einfach unverändert übernommen werden, aber warum sollte man den Nachteil nachträglich wählen? Was hat man davon? Erhält man dann nachträglich auch 50 AP (als equivalent zu dem 1 GP) oder warum sollte man auf die Idee kommen, sich einen Zauber völlig grundlos so zu erschweren?
Habt ihr irgendeine Idee zu diesem Thema?
Gruß
Graf Albin