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Aushang Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger

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Graf Albin

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Liebe Mitbürger,

der Bundestag hat das "Leistungsschutzrecht für Presseverleger" beschlossen. Dieses Gesetz soll im Internet die Verlinkung sowie zu zahlende Lizenzgebühren für Textausschnitte regeln. Das LSR gibt den Presseverlagen die Möglichkeit Lizenzgebühren auf deren Texte zu erheben oder die Verlinkung mit rechtlichen Zwangsmitteln zu verbieten.

Forenbetreiber können per kostenpflichtiger Abmahnung dazu gezwungen werden bereits veröffentlichte Texte zu entfernen oder die Verlinkungen zu unterlassen.

Um Abmahnverfahren gegen uns zu vermeiden werden bei den RPG-Foren.com grundsätzlich keine 1:1 kommerzieller Verlage/Internetforen mehr geduldet.

Alle Texte sollen mit eigenen Worten formuliert zu sein. Sie werden ohne Kommentar gelöscht sollte sich herausstellen das es sich um 1:1 kopierte Texte handelt.


Unsere Beiträge und Texte dürfen in Zukunft verwendet werden, sofern sie mit korrekter Quellenangabe versehen sind. Wir werden deswegen kein Abmahnverfahren gegen ein Board veranlassen oder anstreben. Der Text des ersten Absatzes darf bei Verlinkung des Artikels übernommen und es muss dafür nicht um Genehmigung gefragt werden, es ist allerdings nicht erlaubt, komplette Artikel unverändert zu kopieren bzw. zu übernehmen, das gilt auch bei Quellenangabe: RPG-Foren.com


Weiterführende Links zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger:


Graf Albin,
im Namen des Senats der RPG-Foren.com
 
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