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Ich habe gestern meinen Graugildenmagier gebaut und bin mit meinem SL die diversen Regeln diesbezüglich durchgegangen. Dabei ist auch eine recht interessante Frage aufgetaucht, die die Möglichkeit betrifft, eine zweite Magietradition zu erlernen und so den Malus für die entsprechenden Fremdzauber zu umgehen.
Manche Magietraditionen haben Vor- und Nachteile, das Regelwerk geht allerdings nicht darauf ein, ob diese universell für den Charakter gelten oder nicht.
Konkretes Beispiel an dem wir uns stoßen: Hexen können, je nach Gemütslage +2 bis -2 auf das Wirken ihrer Zauber haben, außerdem haben sie eine Erschwernis, wenn sie sich nicht in direktem Kontakt mit dem Boden befinden (Stichwort Hexenbesen ... gilt das auch, wenn sie auf einen Baum klettert?). Sollte besagte Hexe jetzt als zweite Tradition Gildenmagie erlernen, übernimmt sie diese Vor- und Nachteile auch für diese Tradition? Oder umgekehrt, wenn ein Gildenmagier die Hexentradition erlernt, hat er diese dann ab sofort für all seine Zauber?
Hier schweigt sich das Regelwerk leider aus, und ich habe argumentiert, dass RAW alle Vor- und Nachteile jeder erlernten Tradition auf jegliches Magiewirken anzuwenden sind, da ja keine Ausnahmeregelung existiert.
Manche Magietraditionen haben Vor- und Nachteile, das Regelwerk geht allerdings nicht darauf ein, ob diese universell für den Charakter gelten oder nicht.
Konkretes Beispiel an dem wir uns stoßen: Hexen können, je nach Gemütslage +2 bis -2 auf das Wirken ihrer Zauber haben, außerdem haben sie eine Erschwernis, wenn sie sich nicht in direktem Kontakt mit dem Boden befinden (Stichwort Hexenbesen ... gilt das auch, wenn sie auf einen Baum klettert?). Sollte besagte Hexe jetzt als zweite Tradition Gildenmagie erlernen, übernimmt sie diese Vor- und Nachteile auch für diese Tradition? Oder umgekehrt, wenn ein Gildenmagier die Hexentradition erlernt, hat er diese dann ab sofort für all seine Zauber?
Hier schweigt sich das Regelwerk leider aus, und ich habe argumentiert, dass RAW alle Vor- und Nachteile jeder erlernten Tradition auf jegliches Magiewirken anzuwenden sind, da ja keine Ausnahmeregelung existiert.