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Ehevertrag zwischen AdligenDies ist das Thema Ehevertrag zwischen Adligen bei Systemübergreifende Themen als Teil vom Rollenspiele (RPGs). |
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Stellt sich mir die Frage ob es sowas früher schon gegeben hat. Weil die alle ja sehr gläubisch waren und ne Scheidung bestimmt als ne Todessünde in betracht gezogen wurde! Aber wenn es nur ne Zweckehe war, vielleicht behält dann jeder Partner einfach seine Besitztümer die er in die Ehe mitgebracht hat?
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Gruß Minister Vitus, anhänger der guten alten Zeit und des einzig wahren Kaiser , Sklavenmeister des Tufir , Schatten des Tufir Dunkler Fürst der eifelanischen Ländereien und Verpester der Menschheit |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
Wikipedia schreibt zu dem Thema:
Zitat:
Mein Problem bei der Sache ist eher folgendes: Der zukünftige "Prinzgemahl" ist zu ambitioniert und hat vermutlich eher die Ausweitung seines ohnehin schon großen Herrschaftsgebietes im Sinn. Er wird keinen Vertrag zu seinen Ungunsten schliessen, will sich aber genausowenig eine sich bietende Gelegenheit entgehenlassen. Wie wahre ich meine Interessen, gebe ihm soviel, dass er zufrieden ist, behalte aber gleichzeitig die Kontrolle über mein Land - oder mehre vielleicht noch meinen Besitz?
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Liber scriptus proferetur,
In quo totum continetur, Unde mundus iudicetur. |
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Ich denke mal, wenn er seine Pflichten erfüllt, also Zeugen eines Nachfolgers der Thronfolge und so, dann erhält er Gewiss auch manche Sachen zu seinen Vorteil. Aber die Regentin bleibt dann natürlich die Herrscherin, er Macht immer ein nettes Gesicht bei irgendwelchen Anlässen und bei dem Kram dem seiner Frau wichtig ist und genießt an sonsten sein Leben oder geht seinen Geschichten nach. Dafür könnte man aber gewiss einen Vertrag schreiben. Aber dann wirklich spezifisch auf die jeweilig Situation angepasst!
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Gruß Minister Vitus, anhänger der guten alten Zeit und des einzig wahren Kaiser , Sklavenmeister des Tufir , Schatten des Tufir Dunkler Fürst der eifelanischen Ländereien und Verpester der Menschheit |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
So ist der Plan. Hoffe das so umsetzen zu können, habe da aber meine Zweifel.
Stell Dir zwei Großmächte vor: Nennen wir sie mal Russland und die USA. Keiner möchte den anderen verärgern, jeder sucht nach einer Schwäche des anderen und nach einer Möglichkeit die Weltherrschaft an sich zu reissen. Vor allem der Part, der den Prinzregenten stellen soll, hat sich in der Vergangenheit eher aggressiv gezeigt. Wie kommen die beiden an einen Tisch? Wenn sie sich verbünden, gehört ihnen die Welt. Das wissen sie beide. Aber welche Sicherheiten können sie sich bieten? Gibt es in der aventurischen Geschichte wirklich keine Präzedenzfälle?
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Liber scriptus proferetur,
In quo totum continetur, Unde mundus iudicetur. |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
Preiset die Schönheit, Bruderschwestern!
Worum geht es genau? In der aventurischen Thronfolge erbt immer nur die Blutlinie ein Lehen, d.h. dass selbst nach einer Hochzeit jeder der beiden Adligen weoterhin für sein Lehen zuständig bleibt! Erst ein gemeinsames Kind würde beide Lehen vereinen und auch erst dann, wenn die Eltern sterben oder von der Herrschaft zurücktreten! Wenn also nur ein Elternteil stirb un der andere Elternteil noch lebt, dann erbt das Kind in diesem Moment auch erstmal nur das eine Lehen! Der noch lebende Elternteil ist nur dann für das zweite Lehen "zuständig", wenn es dem Kind noch nicht möglich ist, das Erbe anzutreten (z.B. wegen seinem Alter oder weil es geistig nicht in der Lage ist) und es keine anderen Verwandten der ursprünglichen Blutlinie gibt. Mit Blutlinie sind Blusverwandte gemeint, also keine eingeheirateten Adligen. So sind nach dem Tode eines Adligen erst die Kinder zuständig, dann die Geschister des Adligen, dann dessen Onkel/Tanten, dann deren Kinder usw. Erst wenn es keinen anderen Blutverwandten mehr gibt, erbt ein eingeheirateter Partner! Dieses Erben eines eines Ehemanns/einer Ehefrau wird auch nicht überall anerkannt und häufig kommt es eher zum Lehensanheimfall, d.h. das Lehen fällt zurück an den Lehensherren, der es dann neu vergeben kann! Dies erklärt auch, warum nach dem Verschwinden Kaiser Hals' erst Brin von Gareth an die Macht kam und nicht Alara Paligan (die ja mit Hal verheiratet war)! Nach dem Tode Brins wurde dann die Tochter zur Erbin bestimmt (Rohaja von Gareth)! Darum hätte Emer ni Bennain auch niemals Kaiserin werden können. Sie wurde von Reichskovent zur Regentin eingesetzt, bis Rohaja alt genug werden würde (und hat dieses Amt nicht von Brin geerbt!). Eigentlich wäre Stroko von Gareth der nächste in der Thronfolge gewesen, aber er hat auf dieses Amt verzichtet, weil es ja Kinder des Reichsbehüters gab! darum wurde Emer vom Reichskonvent zur Reichsregentin eingesetzt! Ich hoffe ich konnte helfen! Gruß Graf Albin
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Graf Albin for Adelsmarschall! |
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@ Integra
Ein Vergleich mit zwei Supermächten ist schon ein schwieriger Fall. Wenn es sich aufs Rollenspiel beziehen soll und zwei Spieler jeweils einen Part dieser Beziehung übernehmen sollen, dann spielt es doch einfach aus. Egal was in den Regeln steht, schaut doch einfach unter der Aufsicht des Meisters/Schiedsrichter wie ihr euer beider Interesse unter einen Hut bekommt! Oder dreht sich das eher auf was allgemeines und nicht wirklich auf irgendwelchen Helden?
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Gruß Minister Vitus, anhänger der guten alten Zeit und des einzig wahren Kaiser , Sklavenmeister des Tufir , Schatten des Tufir Dunkler Fürst der eifelanischen Ländereien und Verpester der Menschheit |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
@Vitus:
Das dreht sich um zwei LARP-Länder. Ausspielen ist schon mal ein guter Vorschlag. Dazu hätte ich nur gerne einen Vertrag. Aber bringen wir ertsmal die Verhandlungen hinter uns. Vor Mittwoch gehts da sowieso nicht weiter. Der Hr. Albin hat da einen interessanten Aspekt genannt. Und ich denke, dass es so in etwa auch laufen wird. Danke schonmal für die Mühe, ich halte euch auf dem Laufenden. Bin mal gespannt, was dabei raus kommt.
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Liber scriptus proferetur,
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
@Graf Albin
...mannomann bin immer wieder beeindruckt was du so alles weisst ! .... @Integra auf alle Fälle solltest du gute und ausreichende Zeugen für den Ehevertrag wie auch immer er aussehen soll haben, und zwar solche, die von BEIDEN Seiten geachtet und anerkannt werden. Um den Prinzregenten im "Zaum" zu halten, wäre es natürlich hilfreich zu wissen, ob es etwas gibt, was ihn "ruhigstellt" dich aber nicht weiter stört/behindert, Machtverlust bedeutet.
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es grüßt, Sameafnir Yngvarsson zuweilen auch Said'yala Perishan binta Nazir al-Azila Rahja, Säbeltänzerin Love as you whilt! |
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@ Integra
Was verkörperst du denn für ne Rolle? Wenn es was kriegerisches ist, dann solltest du dich nicht unter Wert verkaufen! Zeigt dem wo der Hammer hängt!
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Gruß Minister Vitus, anhänger der guten alten Zeit und des einzig wahren Kaiser , Sklavenmeister des Tufir , Schatten des Tufir Dunkler Fürst der eifelanischen Ländereien und Verpester der Menschheit |