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Ehevertrag zwischen AdligenDies ist das Thema Ehevertrag zwischen Adligen bei Systemübergreifende Themen als Teil vom Rollenspiele (RPGs). |
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@ Integra
Dann nehmt doch einfach neutrale Personen von Stand, die ihr irgendwo auftreibt. Die sind halt nicht in eure Prozesse eingeweiht und würden dann wirklich neutral sein! Kirche ist in solchen Sachen immer Schlimm. Hole dir besser auch geistlichen Beistand, das kann sicherlich nicht schaden.
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Gruß Minister Vitus, anhänger der guten alten Zeit und des einzig wahren Kaiser , Sklavenmeister des Tufir , Schatten des Tufir Dunkler Fürst der eifelanischen Ländereien und Verpester der Menschheit |
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Habt ihr nicht irgendwelche Verbindungen zu einen anderen LARP-Verein oder so? Die haben von Euren geschehen keine Ahnung und könnten dann rechtmäßig Urteilen!
Verzauber Ihn doch einfach, dann springt er nach deiner Pfeife! ![]()
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Gruß Minister Vitus, anhänger der guten alten Zeit und des einzig wahren Kaiser , Sklavenmeister des Tufir , Schatten des Tufir Dunkler Fürst der eifelanischen Ländereien und Verpester der Menschheit |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
@Verbindung zu anderen LARP-Vereinen: Die ist gegeben. Die liegen sogar als andere politische Einheiten mit auf der Karte. Um auf das Beispiel vom Anfang zurückzukommen: Die hätten dann die Größe von Kuba oder den Einfluss von Deutschland. Ist also niemand da, der ebenbürtig wäre. Höchstens Kanonenfutter und Stellvertreterschlachtfelder.
Es geht auch nicht um evtl. OutTime-Verquickungen oder OutTime-Schiedsrichter. Da verstehen wir uns gut genug, dass das nicht nötig ist - es steht auch nicht ernsthaft was auf dem Spiel. Es geht wirklich nur um den fiktionalen Hintergrund. @Verzaubern: Ich fürchte, das wird nicht klappen. Der Gegner ist schätzungsweise 200 Jahre älter, vermutlich Dunkelelf und mit allen Wassern gewaschen. Aber nette Idee, wenn er nicht gerade meine magische Abwehr überrannt hätte, würde ich das in Betracht ziehen. Hm, wirklich. Ist vielleicht trotzdem einen Versuch wert. Ich versuch das im Auge zu behalten.
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Jedes Wort hat seinen Platz und jede Sache ihre Zeit.
Geändert von Integra (03.10.2006 um 02:07 Uhr). |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
Glaube nicht, dass es unbedingt ein Zeuge von Stand sein müsste, solange er ihn und du ihn anerkennst (und er nicht so mal eben weggeräumt werden kann) und er wirklich neutral ist.
Ich würde aber unbedingt mehr als 1 Zeugen dabei haben wollen an Deiner Stelle.
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es grüßt, Sameafnir Yngvarsson zuweilen auch Said'yala Perishan binta Nazir al-Azila Rahja, Säbeltänzerin Love as you whilt! |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
Preiset die Schönheit, Bruderschwestern!
Danke für die Blumen! Man braucht keinen neutralen Zeugen! Es muss einfach nur von beiden seiten ein entsprechendes Testament geben, im dem ein Thronrat benannt ist, der anstatt einem Erben das Lehen verwaltet, bis ein Erbe alt genug ist! Dann ist man auch sicher, dass man nicht zu früh umgenietet wird! Im Prinzip muss man nur alle Vorkehrungen für sein Dahinscheiden treffen und veröffentlichen, die der Gegenseite nicht gefallen! Dann hat auch die Gegenseite ein Interesse daran, dass einem Nichts passiert! Gruß Graf Albin
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Graf Albin for Adelsmarschall! |
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AW: Ehevertrag zwischen Adligen
Zitat:
Ich habe das Thema mittelalterliche Heiratspolitik so in Erinnerung: Meist wurde entweder ein Vertrag damit bekräftigt, dass man sich vermählte (wobei zweifelhaft war, ob das mehr als ein Bonmot war), ein Konflikt beigelegt (wobei meist ihre Mitgift zur Beilegung nicht unbeträchtlich beitrug) oder Gebietspolitik betrieben. Bei der Gebietspolitik wurde, wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, meist eine Notlage ausgenutzt (Kinderlosigkeit, nur weibliche Nachkommen, etc.pp.) und darauf gesetzt, dass das Kind einer Verbindung die Erbfolge antritt und im Sinne des Planenden erzogen würde. Manchmal war ein Lehen wohl auch Teil der Mitgift, bzw. es wurde vom männlichen teil in die Ehe eingebracht. Als Vertrag war wohl alles möglich, wobei Zeugen andere Herrscherund geistliche Würdenträger waren. Somit war das einzige, was einen vom Bruch des Vertrages abhalten konnte, der Einfluss des Ehepartners, die Macht der Familie des Ehepartners und der anderen Herrscher und die Furcht vor einem Kirchenbann (sofern der überhaupt möglich war). Also nichts, was sich nicht durch gewalt oder Bestechung lösen ließe. Da es aber irgendwie funktioniert haben muss (Habsburger, Staufer, ...), scheint gerade die Beeinflussung der Erben und das vermählen unter Verbündeten recht erfolgreich gewesen zu sein. Während Ehen, die das Erreichen der Ziele nicht versprachen, wohl eher nicht geschlossen wurden. Wie erwähnt, all dies ist mehr meiner Vorstelung als konkretem Wissen ensprungen. Ich bin mir aber sicher, dass dieses Buch da weiter hilft, gibt es garantiert per Fernleihe in der Stadtbibliothek: Tobias Weller: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert
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Es ist ein weitaus schicklicheres Unterfangen ein Abenteuer zu lesen, als selbst eines zu erleben.
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