
14.06.2011, 21:57
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| Konsul |      | | Registriert seit: 06.06.2006 Ort: Grfl. Protektorat Naheland
Geschlecht:
Beiträge: 5.288
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AW: Neu: Anforderungen an neue Bereiche ....
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14.06.2011, 21:57
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Liebe Mitbürger,
eine Regel die nicht lebt und sich nicht den sich fast täglich ändernden Anforderungen anpasst, verdient es nicht, Regel genannt zu werden.
Als Ersatz für die obigen Regeln zum Thema präsentieren wir euch nun die geänderte Fassung: Zitat: Anforderungen zur Neueinrichtung und Abschaffung von Bereichen und Foren - Definition: Innerhalb unserer Bereiche gibt es Kernforen, welche niemals obsolet werden. Diese sind:
- Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit ein neuer Bereich oder ein neues Forum eingerichtet wird:
- Es muss eine Themabeschreibung vom Antragsteller vorgelegt werden. Das Thema muss direkt oder indirekt mit RPG zu tun haben (siehe Forumsdefinition) oder mit dem Forum an sich (z.B. Smalltalk). Dies muss klar ersichtlich aus dem Antrag hervorgehen.
- Es muss ein Moderatorvorschlag für diesen neuen Bereich vorliegen. Dieser zukünftige Moderator muss im Forum bereits durch Qualität und Frequenz seiner Beiträge auf sich aufmerksam gemacht haben oder glaubwürdig versichern, dass er das Thema beherrscht und moderieren kann.
- Liegt der neue Bereich außerhalb eines von einem Legatus betreutem Bereich, wird im Senat mehrheitlich über den Antrag entschieden. Entscheidet der Senat, den neuen Bereich einem Legatus zuzuordnen, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht!
- Sollte der neue Bereich ein Unterbereich eines bestehenden Forums sein, so liegt die Entscheidung beim zuständigen Legatus. Der Senat hat jedoch ein Vetorecht. Dieses Veto muss einstimmig beschlossen werden.
- Ein Bereich, der neu eingerichtet wird, erhält eine Probezeit von 6 Monaten. Innerhalb der Probezeit gelten die Kriterien, die zur Abschaffung führen (siehe nachfolgenden Punkt) nicht.
- Am Ende der Probezeit des neuen Bereiches findet entweder eine erneute Abstimmung im Senat statt (falls es kein durch einen Legatus betreuter Bereich ist), in der mehrheitlich darüber entschieden wird, ob der Bereich/das Forum erhalten bleibt oder nicht bzw. auf- oder abgestuft wird.
Ist der Bereich jedoch einem Legatus zugeordnet, entscheidet dieser über den weiteren Verbleib! - Neue Rollenspielbereiche werden prinzipiell als Unterforum des Bereichs "Weitere P&P Rollenspiele" erstellt. Wenn sich bis zum Ende der Probezeit ein entsprechendes Interesse ergibt, kann der Bereich zu einem primären Forum aufgestuft werden (was im Umkehrschluss bedeutet, dass der zuständige Moderator automatisch zum Legatus wird). Im gegenteiligen Fall wird der Bereich aufgelöst und die Beiträge in "Sonstige P&P Rollenspiele" verschoben. Aufgrund der Platzierung in "Weitere P&P Rollenspiele" entscheidet der dortige Legatus dieses Bereichs über den Verbleib oder die Herabstufung. Soll es zu einer Aufstufung zum primären Bereich kommen, entscheidet der Senat mehrheitlich darüber.
- In allen Fällen, in der die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich eines Legatus fällt, kann dieser bestimmen, dass seine Moderatoren zur Entscheidungsfindung mit heran gezogen werden.
- Anforderungen, welche erfüllt werden müssen, damit Foren oder Bereiche, die nicht Kernbereich oder Kernforum sind, nicht obsolet werden:
- Der Bereich muss angenommen werden, d.h. es schreiben mehr als nur ein/e Bürger/in zu diesem Thema und die Frequenz der Beiträge zeigt, dass ein gewisses Interesse bei den Bürgern des Forums vorhanden ist.
- Der Sinn und Zweck, der bei der Anlage des Bereichs angegeben wurde, wird immer noch erfüllt (Thema nicht verfehlt!)
- Werden ein oder gar beide o. a. Kriterien nicht erfüllt, wird die Abschaffung im Senat diskutiert (falls es kein durch einen Legatus bertreuter Bereich ist) und mehrheitlich darüber entschieden.
Sollte ein Legatus zuständig sein, entscheidet dieser über das weitere Vorgehen! - Wird die Abschaffung beschlossen, wird
- Im Falle von Nicht RPG-Themen der Bereich/das Forum geschlossen und ins Archiv verschoben.
- Im Falle von Unterforen im P&P Rollenspielen der Bereich aufgelöst und die Beiträge in „Sonstige Rollenspiele“ verschoben.
- Eine geplante Verschiebung eines Nicht-RPG-Bereiches ins Archiv ist öffentlich im Bereich "Neuigkeiten", Forum "Informationen zum Forum" mindestens eine (1) Woche vorher anzukündigen und jeder Bürger ist berechtigt Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss begründet werden. Über den Einspruch wird im Senat per Abstimmung (Mehrheitsvotum) entschieden und bei Genehmigung des Widerspruchs dem Legatus zur erneuten Prüfung des Sachverhalts vorgelegt.
- Wird nach einem genehmigtem Widerspruch erneut auf Verschiebung entschieden, ist ein weiterer Widerspruch nur dann zulässig, wenn er von mindestens 3 Bürgern eingebracht wird.
- Über den erneuten Widerspruch entscheidet dann der Senat alleine. Diese endgültige Entscheidung muss im Senat einstimmig getroffen werden.
- Wird auch der zweite Widerspruch genehmigt, muss der betroffene Bereich für mindestens weitere sechs (6) Monate aktiv bleiben, bevor eine erneute Entscheidung durch den Legatus anberaumt werden kann.
- In allen Fällen, in der die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich eines Legatus fällt, kann dieser bestimmen, dass seine Moderatoren zur Entscheidungsfindung mit heran gezogen werden.
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Viele Grüße Graf Albin
Konsul der RPG-Foren.com
Geändert von Tufir (07.07.2011 um 23:36 Uhr)
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