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Urteilsverkündung...Dies ist das Thema Urteilsverkündung... bei Eingaben der Bürger als Teil vom Marktplatz (täglich geöffnet). |
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AW: Urteilsverkündung...
Ich finde, dass hierzu unbedingt weitere(r) Paragraph(en) in Kraft treten müssen! Immerhin muss sich derjenige, der seine Bilder im Internet zur Verfügung stellt, im Klaren darüber sein, dass es so ganz bestimmt NICHT geschützt ist!
Da mangelt es dem UrhG leider Gottes noch an Unterscheidung. Und vielleicht muss man das ganze etwas aufknobeln, damit man damit Hand-in-Hand gehen kann! Gilt denn dieses Urteil auch, wenn man das gefundene Bild auf einen Webspace hochläd und dann von dort aus verlinkt? (z.B. Photobucket?) |
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AW: Urteilsverkündung...
Können wir als EU-Bürger (mit der Freiheit, unsere Geschäfte von jedem Mitgliedsstaat aus zu führen) nicht im UK eine "private limited by shares" gründen, deren einziger Zweck es ist, diese Seite zu führen?
Wenn ich das richtig verstehe, kostet die Gründung ganze 20 Pfund, das Einlagevermögen muss nur 1 Pfund sein - und dann lasssen wir es gut sein. Keine Einnahmen, alles egal und wenn uns wer verklagen will, dann machen wir einfach Pleite... Könnt ja nachlesen: http://www.bccg.de/services/Ltd.V.Heinz.pdf
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Es ist ein weitaus schicklicheres Unterfangen ein Abenteuer zu lesen, als selbst eines zu erleben.
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AW: Urteilsverkündung...
Zitat:
Was jedoch pervers ist, dass ein Forenbetreiber, der lediglich das Medium zur Verfügung stellt, ohne Kenntnis der urheberrechtswidrigen Verwendung belangt werden kann. Zitat:
Zitat:
Aber du vergisst da einiges: Es sind auch bei der Ltd. gewisse Sachen zu beachten, Haftung des Direktors, handelsrechtliche Gegebenheiten von England, bilanzielle und steuerliche Themen etc. Mit 20 Pfund ist es eben nicht getan, so einfach ist eine Ltd. nicht am Leben zu halten. Weiterhin ist die Frage, wie man so einer Haftung entkommt. Denn wenn ein Gericht zum Ergebnis kommt, das Forum wird in Wirklichkeit nicht von der Ltd., sondern einer Privatperson betrieben, könnte auch eine Inanspruchnahme dieser Privatperson in Frage kommen. Im Ergebnis ist es sicher günstiger, für den Fall des Falles die Anwaltskosten gemeinschaftlich zu tragen. Gibt es für solche Sachen eine Versicherung? Letztendlich bleibt die Hoffnung, dass der Betroffene ins Rechtsmittel geht und dann der BGH anders entscheidet. Schlecht wäre es, wenn das Urteil rechtskräftig würde. Falls jemand fragt, wieso gerade Hamburg sich mit der Sache beschäftigt: Der Ort der Verletzung bestimmt die Zuständigkeit. Da die Seiten auch in Hamburg abgerufen werden können, ist eben Hamburg zuständig (sog. fliegender weltweiter Gerichtsstand). Auch das kann man anders sehen.
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"Das Beste was wir auf der Welt tun können, ist Gutes tun, fröhlich sein und die Spatzen pfeifen lassen." M. Luther |
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AW: Urteilsverkündung...
Okay, hab mal geschaut: Das Gericht hatte in dem verlinkten Fall einen Streitwert von knapp 7.000 Euro angenommen, was also den Rechtsstreit insgesamt ca. 2.800 Euro kosten lässt. Berechnet der abmahnende Anwalt nach RVG ab und setzt den Streitwert auf 10.000 Euro fest, sprechen wir von ca. 400 Euro Kosten. Also ehrlich: auch wenn es viel Geld ist, für 400 Euro würde ich mir den Streß einer Ltd. nicht antun. Es sei denn, jemand hätte tagtäglich mit sowas zu tun, ansonsten ist es doch für Laien zu kompliziert.
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AW: Urteilsverkündung...
Zitat:
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AW: Urteilsverkündung...
....immer noch...
Zwischenzeitlich möchte ich den Beweis antreten, dass es auch Juristen gibt, die nicht völlig bekloppt sind. In Koblenz zum Beispiel
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