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Vorgehensweise bei der Ordensvergabe

Dies ist das Thema Vorgehensweise bei der Ordensvergabe bei Der Kaiserliche Reiseführer als Teil vom Das Ministerium (für Besucher).
Dem Volk kund und zu wissen, sei hiermit mitgeteilt, wie der Kaiser/Reichsbewahrer , der Geheimrat und das Zedernkabinett bei der ...


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#1  
Ausrufezeichen Vorgehensweise bei der Ordensvergabe (Alt 11.09.2006, 11:45 )
Benutzerbild von Tufir
Herzog
Geheimrat des Kaisers
 
Registriert seit: 10.10.2005
Ort: Seligenstadt, heimliche Haupstadt des Kaiserlichen Großherzogtums Hessen
Beiträge: 7.004
RPG-Taler: 97.260
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Ausrufezeichen Vorgehensweise bei der Ordensvergabe

Dem Volk kund und zu wissen, sei hiermit mitgeteilt, wie der Kaiser/Reichsbewahrer, der Geheimrat und das Zedernkabinett bei der Ordensvergabe vorgehen:


Zitat:
Sobald ein Antrag auf Verleihung eines Orden eingeht, passiert folgendes:
  1. Handelt es sich um einen Antrag auf einen Hochorden, entscheidet der Kaiser/Reichsbewahrer alleine über die Vergabe. (Anm.: Dies kann zur Zeit nicht vorkommen, da es nur einen Hochorden gibt und dieser nicht beantragt werden kann.)

  2. Handelt es sich um einen Antrag auf einen "Außerordentlichen Orden", entscheiden der Kaiser/Reichsbewahrer und der Geheimrat ALLEINE und EINSTIMMIG über die Vergabe.

  3. Handelt es sich um einen Verdienstorden und bei der zu ehrenden Person um einen "Normalbürger", dann
    • Entscheiden der Kaiser/Reichsbewahrer und der Geheimrat mehrheitlich über die Weitergabe ins Zedernkabinett. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, dann gilt der Antrag als abgelehnt.
    • Im Falle der Weitergabe entscheiden alle Minister/Ministerialräte mit 2/3 Mehrheit aller abgegebenen Stimmen über die Vergabe.

  4. Handelt es sich um einen Verdienstorden und bei der zu ehrenden Person um ein Mitglied des Zedernkabinett, dann
    • Entscheiden der Kaiser/Reichsbewahrer und der Geheimrat EINSTIMMIG und alleine über die Vergabe des Ordens

  5. Bei den "Sonstigen Orden" wir über die Vorgehensweise von Fall zu Fall vom Kaiser/Reichsbewahrer und Geheimrat entschieden!

Für alle Abstimmungen gelten folgende Prämissen:
  • Bei allen Abstimmungen im Geheimrat (inkl. Kaiser/Reichsbewahrer) herscht Abstimmungspflicht und es darf keine Enthaltungen geben

  • Bei allen Abstimmungem im Zedernkabinett herrscht keine Abstimmungspflicht und Enthaltungen sind somit zulässig, die durch Nicht-Abgabe der Stimme erfolgen. Die geforderte 2/3 Mehrheit ist somit variabel.

Viele Grüße
Herzog Tufir
Geheimrat
des einzig wahren Kaiser DELAZAR I.


Edit:

21.06.2007 - Angepasst auf Umstellung des Kabinetts! [Tufir]

Geändert von Tufir (21.06.2007 um 08:05 Uhr).
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