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Regeln für Moderatoren

Dies ist das Thema Regeln für Moderatoren bei Der Kaiserliche Reiseführer als Teil vom Das Ministerium (für Besucher).
Liebe Mitbürger, hier präsentieren wir euch die Moderatoren Regeln , die von einem Ausschuss erarbeit und vom Reichsbewahrer / Kaiser ...


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#1  
Ausrufezeichen Regeln für Moderatoren (Alt 08.05.2007, 12:34 )
Benutzerbild von Tufir
Herzog
Geheimrat des Kaisers
 
Registriert seit: 10.10.2005
Ort: Seligenstadt, heimliche Haupstadt des Kaiserlichen Großherzogtums Hessen
Beiträge: 6.669
RPG-Taler: 37.263
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Ausrufezeichen Regeln für Moderatoren

Liebe Mitbürger,

hier präsentieren wir euch die Moderatoren Regeln, die von einem Ausschuss erarbeit und vom Reichsbewahrer/Kaiser und Geheimrat verabschiedet wurden.

Die Arbeit des Ausschusses kann im Archiv nachgelesen werden!

Viele Grüße
Tufir
Geheimrat des einzig wahren Kaisers DELAZAR I.

Zitat:
Rechte & Pflichten von Moderatoren


§1 Vorbildfunktion

Moderatoren sollen den Benutzern ein Vorbild sein. Das heißt vor allem, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen & Forenregeln für Moderatoren wichtig sein muss und Höflichkeit ihr oberstes Gebot. Wir vertrauen darauf, dass jeder Moderator im Rahmen seiner eigenen Möglichkeiten, seine Tätigkeiten verantwortungsbewusst und selbststeuernd ausführt.

§2 Kontrolle

Moderatoren sind dazu verpflichtet, ihre(n) Bereich(e) auf Einhaltung der Nutzungsbedingungen & Forenregeln zu kontrollieren. Benutzer, die gegen diese verstoßen sind zu verwarnen oder gegebenenfalls "nur" abzumahnen. Dabei obliegt es dem Moderator selbst, mit welcher Strenge er vorgeht. Ein nicht näher definierter Handlungsspielraum ist vorhanden. Das Ermahnen/Verwarnen darf über das integrierte Tool (Kabinettsöffentlich) oder bei geringfügigeren Verstößen per PN (privat, anonym) erfolgen. Im Zweifelsfall muss die Situation zum Geheimrat eskaliert werden.

Ebenso sind Moderatoren dazu verpflichtet, ihre Bereiche ordentlich und übersichtlich zu halten. Dabei ist zu bedenken: Das Löschen von Beiträgen ist niemals gut und sollte nur erfolgen, wenn der Beitrag tatsächlich keinen Wert (mehr) besitzt oder er gegen unsere Regeln oder die guten Sitten verstößt.

Zu diesen Zwecken ist eine regelmäßige Anwesenheit angebracht.

§3 Freund und Helfer

Wenn ein Benutzer eine Frage stellt und diese längere Zeit (ab 1 Tag) unbeantwortet bleibt, dann ist der Moderator des entsprechenden Forums aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Es ist nicht zwingend notwendig, selbst eine Antwort zu geben, aber der Moderator muss dafür sorgen, dass eine Antwort erfolgt. Das Gleiche gilt für Bitten um Hilfestellung und Ähnliches.

§4 Eigeninitiative

Moderatoren sind dazu angehalten, ihre(n) Bereich(e) im Bedarfsfall selbst zu beleben. Wann ein Moderator dies tut, liegt in seinem eigenen Ermessenspielraum.

§5 Mitwirkung

Jeder Moderator ist angehalten, sich an der Weiterentwicklung und Gestaltung des Forums aktiv zu beteiligen. Rechte und Pflichten sind dabei im Idealfall als komplementär zu verstehen. Hierzu ist es notwendig, dass sich Moderatoren selbsttätig über Änderungsaktivitäten informieren, indem sie entsprechende Informationen aus dem Bereich "Ministerium" abrufen. Bei folgenden Entscheidungen soll das Zedernkabinett aktiv mitwirken:
  • Ernennung eines Moderators
  • Entfernung eines Moderators aus dem Amt
  • Beförderung vom Ministerialrat zum Minister
  • Änderungen der Forumsregeln (Ausgenommen Nutzungsbedingungen & Datenschutzerklärung)
  • Änderung dieser Moderator-Regeln
  • Änderungen an Forumsstruktur (Ausnahme: Gruppenbereiche)
  • Aussehen & Gestaltung des Portals
§6 Werdegang

Über die Aufnahme als Moderator entscheidet das Zedernkabinett in mehrheitlicher Abstimmung. Vorschläge für Kandidaten können von jedem Bürger, auch für sich selbst, eingebracht werden.

Jeder Moderator beginnt seine Laufbahn im Range eines "Ministerialrat im Zedernabinett". Die Probezeit beträgt regulär 6 Monate. Das Zedernkabinett kann auf Antrag entscheiden, die Probezeit zu verkürzen. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet das Zedernkabinett in mehrheitlicher Abstimmung, ob
  • der Ministerialrat zum Minister befördert wird
  • die Probezeit einmalig um 6 Monate verlängert wird
  • Der Ministerialrat wieder entlassen wird.
Nach der Ernennung zum Minister kann diese Person nur noch auf eigenen Wunsch oder durch eine Abstimmung im Zedernkabinett mit 2/3 Mehrheit aus dem Amt entlassen werden. Ebenso ist eine Entfernung aus dem Amt durch eine einstimmige Entscheidung von Geheimrat und Kaiser/Reichsbewahrer möglich.

Alle Abstimmungen zu Kollegen werden zwar anonym, aber innerhalb des Zedernkabinetts öffentlich (das heißt: für die betroffene Person sichtbar und nachvollziehbar) durchgeführt. Auf Antrag kann eine Abstimmung auch nicht öffentlich durchgeführt werden. Dieser Antrag darf von jedem Mitglied des Zedernkabinetts, Geheimrats oder Reichsbewahrer/Kaiser gestellt werden.

Alle Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen werden durch den Geheimrat vollzogen.

§7 Ausschusstätigkeit

Der Geheimrat/Reichsbewahrer/Kaiser kann zur Bearbeitung eines bestimmten Themenkomplexes einen Ausschuss einsetzen. Die Einsetzung eines Ausschusses zu einem bestimmten Thema kann auch vom Zedernkabinett beantragt werden. In einem solchen Ausschuss dürfen sowohl Regierungsmitglieder als auch normale Bürger mitarbeiten. Die Leitung eines Ausschusses übernimmt immer ein Mitglied des Geheimrates. Die Stellvertretung übernimmt immer ein Mitglied des Zedernkabinetts. Die Teilnahme mindestens eines Ministers ist somit verpflichtend.

§8
Allgemeines Vetorecht / Abstimmungen

In allen Belangen des Zedernkabinetts behält der Geheimrat zzgl. Reichsbewahrer/Kaiser ein Vetorecht. Bei Stimmengleichheit im Zedernkabinett entscheidet die Stimme des Reichsbewahrers/Kaisers.

§9 Gültigkeit


Diese Regeln erhalten mit dem Tage der Annahme durch den Geheimrat & Reichsbewahrer/Kaiser ihre Gültigkeit. Sie gelten bis zur Änderung durch das Zedernkabinett. Über Änderungen wird ebenfalls mit einfacher Mehrheit per Abstimmung entschieden.
######################

Edit:
08.05.2007 - 12:30 Uhr - Erstveröffentlichung
14.06.2007 - 13:10 Uhr - "demnächst" aus einem zeitlich nicht mehr gültigem Satz entfernt!
25.03.2008 - 11:30 Uhr - In §6 und §9 den "Kaiser" ergänzt [Tufir]

Geändert von Tufir (25.03.2008 um 11:28 Uhr).
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